NWB Experten-Blog

Steuern

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5. August 2018

Wenn auch in Weiterbildungsstätten mit dem Ende der Sommerpause bald wieder der Geist des Lernens einkehrt, wird eine Entscheidung des FG Nürnberg vom 9. Mai 2017 manch einem Fortbildungsteilnehmer als Wermutstropfen haften bleiben. Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG gilt als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Das FG Nürnberg hat hierfür auch einen 14-wöchigen Schweißtechnikerlehrgang ausreichen lassen. Jedenfalls bei einem auf mehr als drei Monate angelegten, in Vollzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolvierten Fortbildungslehrgang am Ort der Bildungseinrichtung wird diese Einrichtung zur ersten Tätigkeitsstätte, so...

3. August 2018

Bislang hat der BFH seinen Standpunkt wie eine Festung verteidigt: Danach setzte eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeiten des leistenden Unternehmers auch tatsächlich unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben worden ist. Davon hat sich der BFH jetzt verabschiedet: Es reicht jede Art von Anschrift (also auch eine bloße Briefkastenanschrift), sofern der Unternehmer dort postalisch erreichbar ist. Anders formuliert: Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit auch wirklich ausübt (BFH Urt. v. 21.6.2018 V R 25/15 und V...

2. August 2018

Kürzlich hat das Bayerische Landesamt für Steuern sehr ausführlich zu der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen (Schreiben vom 5.2.2018, S 7354 1.1-1/2 St33). Dabei geht es insbesondere um die Bearbeitung von Anträgen, bei denen sich die Unternehmer auf Art. 132 Absatz 1 Buchst. j MwStSyStRL berufen. Das Schreiben ist äußerst lesens- und beachtenswert. Unter anderem verfügt die Verwaltung, dass Erwachsenenschwimmkurse, Kleinkinderschwimmen, „Aqua-Jogging”- und „Aqua-Fitness”- Kurse, die durch einen Privatlehrer erbracht werden, nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind bzw. sein können. Nun hat sich auch das FG Baden-Württemberg mit der Thematik...

1. August 2018

Wer Unterhaltszahlungen bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abziehen will, sollte auch auf den Zeitpunkt der Unterhaltszahlung achten; das ist die Lehre aus einem aktuellen BFH-Urteil. Worum geht es? Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein. Erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8.004 €/Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG). Bei Unterhaltszahlungen ins Ausland kommt hinzu, dass Aufwendungen nur abgezogen werden dürfen, soweit sie nach den Verhältnissen...

1. August 2018

Wenn Arbeitnehmer zu den Anschaffungskosten eine Zuzahlung leisten, so wird diese unter dem Strich mindernd bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt. Fraglich ist hingegen in welcher Weise dies geschieht. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

31. Juli 2018

Die Abgrenzung zwischen heilbehandlichen und anderen ärztlichen Leistungen ist im Einzelfall schwierig. Dazu eine aktuelle Entscheidung des BFH: Eine verkehrspsychologische Behandlung durch einen Heilpraktiker und approbierten Psychotherapeuten ist nur dann als ambulante Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, wenn Hauptzweck der Behandlung der Schutz der Gesundheit ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Behandlung vorrangig einem anderen Zweck, z.B. der Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, dient (BFH-Beschluss vom 27.2.2018, XI B 97/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...

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