Ich hatte bereits berichtet: Zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet soll im Zuge des (früher so genannten) JStG 2018 das Umsatzsteuerrecht (§§ 22f und 25e UStG-neu) geändert werden (BT-Drucks. 19/4455). Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen ab Januar 2019 dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes (§ 22f UStG-E). Geplant ist, dass Händler mit Bescheinigungen von Finanzämtern den Betreibern von Online-Plattformen nachweisen sollen, dass sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Erst dann wird der Plattform-Betreiber von der Haftung freigestellt,...
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Wieder einmal ist für die Steuerzahler ein Etappensieg in Sachen „Privatnutzung von Kfz im Betriebsvermögen“ zu verbuchen. Das FG München hat mit Urteil vom 11.6.2018 (7 K 634/17) zu der Nutzung von Kfz im Betriebsvermögen einer GmbH wie folgt geurteilt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen,...
Der BFH hat im vergangenen Jahr Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht geäußert. Konkret ging es um den Unterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Mit Beschluss vom 16.3.2017 hat er daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. des BFH: V R 38/16). Aktuell hat der Generalanwalt beim EuGH der Hoffnung der Fahrschulbetreiber, steuerfreie Leistungen erbringen zu können, aber einen erheblichen Dämpfer versetzt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und...
In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Schätzungen des Finanzamtes überhöht erscheinen oder schlicht an der Realität vorbeigehen. Ganz aktuell hat der BFH wieder dargelegt, dass dies auch zu Verfahrensfehlern führen kann. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Arbeitnehmer seine Ehefrau, seinen Lebenspartner oder seine Lebensgefährtin mit an den auswärtigen Beschäftigungsort und lebt mit dem Partner gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort. Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist. Das Zusammenleben in der Zweitwohnung ist für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung so lange unschädlich, wie die Zweitwohnung nicht zum...
Nicht abziehbare Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nur hinzuzurechnen, wenn Überentnahmen vorliegen. Dies sei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 1375/16) nur dann der Fall, wenn das Eigenkapital negativ ist. Solange es positiv ist, greife § 4 Abs. 4a EStG nach seinem Normzweck nicht und es lägen Entnahmen und keine Überentnahmen vor. Dieser knüpfe gedanklich an den jeweiligen Bestand noch vorhandenen Eigenkapitals an, der grundsätzlich steuerunschädlich entnommen werden kann. Der Schuldzinsenabzug solle nur für den Fall eingeschränkt werden, dass der Steuerpflichtige mehr entnimmt als ihm hierfür an Eigenkapital zur Verfügung steht....
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