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30. Januar 2019

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Ausstellung von Kunstsammlungen und Wanderausstellungen Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Steuer für die Eintrittsberechtigung für Museen. Allerdings definiert diese Norm nicht den Begriff des Museums. Der BFH hatte daher zu entscheiden, ob Eintrittsgelder für die Ausstellung zusammengestellter Kunstwerke ebenfalls der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Der Streitfall… Eine GmbH veranstaltete in den Wintermonaten des Streitjahres 2010 zwei Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern geschaffen wurden. Diese Ausstellungen konnten von der Öffentlichkeit gegen Eintrittsgeld besichtigt werden. Der Kläger begehrte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Dem...

30. Januar 2019

Sofern eine Immobilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird, liegt grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Voraussetzung ist jedoch, dass auch tatsächlich eine Veräußerung stattgefunden hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

28. Januar 2019

Was sich eher abstrus anhört, ist gar nicht so weit hergeholt wie eine Fach-Info der Finanzbehörde Hamburg (Nr. 1/2018) zeigt. Daraus ist zu entnehmen, dass die Tätigkeit als Vermieter von möblierten Wohnungen tatsächlich als gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 EStG eingeordnet werden kann. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher...

28. Januar 2019

IPSC ist eine Schießsportdisziplin, die von der International Practical Shooting Confederation durchgeführt wird. Bei dieser Sportart bewegt sich der Schütze mit einer geladenen Waffe im Raum und absolviert in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen. Geschossen wird auf abstrakte Zielscheiben, auf einfarbige achteckige Pappscheiben mit verschiedenen Trefferzonen oder auf runde/längliche Metallplatten. Die Ausübung des IPSC-Schießens erfolgt nach einem umfassenden Regelwerk des Bundes Deutscher Sportschützen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...

25. Januar 2019

BFH-Urteil zur Auslegung von DBA und der Tätigkeit eines werkschaffenden Künstlers (Lichtdesigner) „Künstler ist nicht gleich Künstler“ – dies gilt zumindest für die Definitionen nach Abkommensrecht und nationalem Recht, die hier auseinander fallen. Im Hinblick auf die Anwendung der DBA ist auch zwischen darstellenden und werkschaffenden Künstlern zu unterscheiden. Mit seinem Urteil vom 11.07.2018 (I R 44/16) hat der BFH klargestellt, ob und welchen Einfluss die Änderung des OECD-Musterkommentars im Hinblick auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen hat. Ebenfalls eingegangen ist er auf die Beurteilung der Künstlereigenschaft eines Lichtdesigners. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales...

24. Januar 2019

Für Fahrten zur Arbeit können grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn darf ebenfalls die Entfernungspauschale abgezogen werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können diese aber geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen...

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