Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Kosten eines Rechtsstreits (Prozesskosten) nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Unter dem Begriff der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (BFH 13.8.2020, VI R 15/18). Was aber gilt, wenn die Prozesskosten mit steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang stehen? Dann sind sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar – eigentlich. Denn wie der…
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Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Eigenheims sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abziehbar. Es mag vielleicht nicht allzu oft vorkommen, doch es kann auch sein, dass sich ein Vermieter bereiterklärt, eine Wohnung für einen seiner Mieter behindertengerecht zu gestalten. Das wird insbesondere bei einem Näheverhältnis zwischen Vermieter und Mieter der Fall sein. Bei dem Umbau können durchaus hohe Kosten entstehen, die der Vermieter dann ratierlich über die Miete auf seinen Mieter umlegt. Das FG München hat entschieden, dass in diesem Fall der Mieter die Erhöhung der jährlichen Miete als außergewöhnliche Belastung abziehen darf (FG München, Urteil…
Die Klägerin nahm in den Jahren 2014 und 2015 an einer Aufstiegsfortbildung teil. Diese wurde von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) mit Zuschüssen und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen gefördert. Der Darlehensvertrag sah vor, dass der Klägerin bei Bestehen der Prüfung ein bestimmter Prozentsatz des noch nicht fälligen Darlehens erlassen wird. Erlass des Darlehens als Einnahme? Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungen wurden der Klägerin im Streitjahr 2018 daher 40 % des valutierenden Darlehens erlassen. Das Finanzamt erhöhte den Bruttoarbeitslohn der Klägerin im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr um diesen Erlassbetrag. Der BFH bestätigte dieses Vorgehen Nach ständiger Rechtsprechung…
Vermögensverwaltende Unternehmen möchten nach Möglichkeit die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nutzen. Allerdings ist insoweit das „Ausschließlichkeitsgebot“ zu beachten. Zwar sind seit dem Erhebungszeitraum 2021 mit dem Fondsstandortgesetz gewisse Gefahren entschärft worden, etwa der Betrieb von Photovoltaikanlagen, doch es gibt nach wie vor einige Fallen, die es zu umgehen gilt. Ob sich Oldtimer im Betriebsvermögen, die als reine Kapitalanlage erworben wurden, als eine solche Falle entpuppen, muss nun der BFH entscheiden. Das FG Baden-Württemberg jedenfalls hat entschieden, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung entfällt, selbst wenn mit den Fahrzeugen während der Besitzzeit keinerlei Erträge erwirtschaftet…
In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH (v. 14.12.2023 – VI R 1/21) festgestellt, dass bei einer Mitarbeiterbeteiligung der lohnsteuerliche Fortsetzungszusammenhang entfällt, wenn erworbene Anteile später gewinnbringend zu marktüblichen Preisen verkauft werden. Was ist zu beachten? Hintergrund Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen dienen der Motivation und Bindung von Beschäftigten, insbesondere bei Führungskräften. Es gibt in der Praxis ein breites Spektrum von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, die von (echten) Gewinnbeteiligungen bis hin zu Aktienoptionen reichen. Entwickelt sich später der Anteilswert positiv, stellt sich bei einem gewinnbringenden Rückverkauf der Anteile an den Arbeitgeber die Frage, ob der Gewinn als Arbeitslohn (§ 19 EStG) steuerpflichtig und deshalb deutlich…
Sie kaufen sich im September ein Haus. Im Folgejahr wird das Gebäude durch einen Brand erheblich beschädigt. Gehören die hierdurch entstandenen Renovierungskosten zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.
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