Wer seine Arbeitsstelle verliert, sollte seine bisherige betriebliche Altersvorsorge nach Möglichkeit aus eigener Leistung fortführen. So viel zur Theorie. Doch wie sieht die Praxis aus? Mangels Liquidität wird die Altersversorgung in diesen Fällen vom ehemaligen Arbeitnehmer oftmals gekündigt und der Rückkaufwert vereinnahmt. Jüngst hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass eine Kapitalauszahlung aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung auch bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses weder außergewöhnlich noch außerordentlich sei. Folglich ist die Auszahlung der Rückkaufwerts voll zu versteuern; die so genannte Fünftel-Regelung dürfe nicht angewandt werden (FG-Köln, Urteil vom 14.2.2019, 15 K 855/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
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Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt...
Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage ob bei Zuwendungen eines Dritten ein geldwerter Vorteil gegeben sein kann, was „typischerweise arbeitstäglich“ im Rahmen der Entfernungspauschale bedeutet und wie der Antrag auf Änderung einer Einspruchsentscheidung konkretisiert werden muss. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben...
Der Schutz vor Überflutungen wird ernster genommen – der Klimawandel lässt grüßen. Daher werden zunehmend Überflutungsflächen ausgewiesen, die sich aber oftmals nicht im Eigentum von Bund, Land oder Gemeinden befinden. In diesem Fall werden die privaten Grundstückseigentümer mehr oder weniger freundlich gebeten, ihre Flächen herzugeben. Zur Nutzung zahlt die öffentliche Hand dann Entschädigungen an die Grundstückseigentümer. Doch wie sind diese Entschädigungszahlungen zu versteuern? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...
Dunkle Keller, flackernde Bildschirme und sich stapelnde Pizza-Kartons: das ist eine schon oft gehörte Assoziation, wenn es um Computerspiele und „Zocken“ geht. Aber dieses Bild hat schon lange seine Berechtigung verloren, besonders wenn es um E-Sport geht. E-Sport ist ein noch recht junges Geschäftsfeld, doch bereits heute milliardenschwer. Wussten Sie bspw., dass beim letzten Dota 2-Turnier rund 25 Millionen US-Dollar Preisgelder ausgegeben wurden? Grund genug, mal einen steuerrechtlichen Blick in die elektronische Sportwelt zu werfen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart Warum blogge ich hier?...
In meinem Blog-Beitrag „Aufwendungen für Schulhund doch abziehbar?“ hatte ich ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf vorgestellt. Dieses hat entschieden, dass eine Lehrkraft die Aufwendungen für einen “Schulhund” anteilig von der Steuer absetzen kann (Urteil vom 14.9.2018, 1 K 2144/17 E). Meinen Beitrag hatte ich mit den Worten beendet: „Es ist übrigens erkennbar, dass die Fälle der zu pädagogischen Zwecken eingesetzten Hunde gar nicht so selten sind.“ Und siehe da: Der nächste Hund war beim Finanzgericht vorstellig. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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