Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
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Nicht einmal der Tod ist umsonst; Bestattungen können recht teuer werden. Beim Tod eines nahen Angehörigen kann daher ein Sterbegeld wenigstens die finanzielle Belastung etwas verringern, auch wenn es das Leid natürlich nicht lindern kann. Doch wie immer im Leben – und eben im Tod: Der Fiskus will mitreden. Anders ausgedrückt: Er will von dem Sterbegeld Steuern kassieren, und zwar am liebsten in voller Höhe und ohne jegliche Steuerminderung. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Mit Entscheidung vom 8.11.2018 (Rs. C-502/17) hat der EuGH den Vorsteuerabzug aus Beratungskosten im Zusammenhang mit steuerfreien Anteilsverkäufen verneint. Aber … Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Wird ein unbesichertes Konzerndarlehen gewinnmindernd ausgebucht und dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert, so ist diese Korrektur der Einkünfte nicht nach Art. 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens gesperrt. Mit diesem Urteil vom 27.02.2019 – I R 73/16 änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung, deren Grundsätze er in einer Reihe weiterer Fälle demnächst konkretisieren wird. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der...
Zuweilen sind Beamte für eine gewisse Zeit zunächst als Angestellte bei ihrem Dienstherrn tätig. Erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb eines gewissen Zeitraums, im Allgemeinen fünf Jahre, können die Beamten eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung gemäß § 210 Abs. 1a SGB VI beantragen. Für diesen Fall hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die Erstattung von Beiträgen zur Rentenversicherung nach § 210 Abs. 1a SGB VI eine zwar steuerbare, aber steuerfreie Einnahme darstellt. Zudem darf der Sonderausgabenabzug des aktuellen Jahres nicht gemindert werden, es liegt also keine „negative Sonderausgabe“ vor (Urteil vom 14 K 1629/18 E). Das Urteil ist...
Eine Steuerhinterziehung liegt unter anderem vor, wenn man gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder aber wenn die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen werden und in der Folge beider Alternativen Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg...
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