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7. August 2019

Nachdem das BMF am 8.5.2019 den Referentenentwurf des “Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” vorgelegt hatte, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist befürchtet worden, dass viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen ab 2020 passé sein werden. Das heißt: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollten ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Auch Zukunftssicherungsleistungen, also insbesondere Beiträge des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung, sollten künftig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sein und damit nicht mehr unter die 44 Euro-Grenze fallen. Last but not least wären wohl...

6. August 2019

Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14. Mai 2019 – VIII R 16/15 entschieden. Der Streitfall Die zusammen veranlagten Kläger hatten im Streitjahr 2011 das Badezimmer und den vorgelagerten Flur in ihrem Eigenheim umfassend umgebaut. Der Kläger nutzte in dem Eigenheim ein häusliches Arbeitszimmer für seine selbständige Tätigkeit als Steuerberater, das 8,43% der Gesamtfläche ausmachte. Für das Streitjahr machte er 8,43% der entstandenen Umbaukosten gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG als Betriebsausgaben...

6. August 2019

Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Weitere Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber Unternehmer ist und das erworbene Unternehmen fortführt. Der Fall Unternehmer A betreibt auf eigenem Grundstück ein Hotel. Er entschließt sich, das Unternehmen fortan in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG auszuüben, will jedoch das...

6. August 2019

Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, erzielen gewerbliche Einkünfte, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG. Die vom BFH entwickelte Bagatellgrenze (3 % bzw. 24.500 Euro) für die Abfärbung originär gewerblicher Einkünfte einer Personengesellschaft (vgl. z.B. BFH  v. 27.8.2014, VIII R 6/12) kommt für Einkünfte der Gesellschaft aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften nicht zur Anwendung, die Bagatellgrenze gilt...

6. August 2019

Damit der Vorsteuerabzug gewährleistet ist, muss ausweislich § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bezeichnet sein. Insbesondere im Niedrigpreissegment ist diese handelsübliche Bezeichnung problembehaftet, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen...

5. August 2019

Das FG Münster hatte im Jahre 2016 entschieden, dass Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten grundsätzlich gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen (FG Münster v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G). Mit Urteil vom 24.9.2018 (3 K 2728/16 G) hat zwar das FG Düsseldorf entschieden, dass der Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt und für seine Haltung äußerst gute Gründe angeführt (vgl. Blog „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen: FG Düsseldorf vs. FG Münster“). Dennoch war die Reisebranche höchst unsicher, wie der BFH urteilen wird. Ganz aktuell habe ich nun die Nachricht erhalten, dass der BFH die Münsteraner Entscheidung zurückgewiesen hat. Ein Beitrag von: Christian...

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