Veräußert ein Autoverwertungsunternehmen gebrauchte Teile aus Altfahrzeugen, die das Unternehmen von Privatpersonen erworben hat, so unterliegt die Lieferung solcher Teile nach der Rechtsprechung des EuGH der Differenzbesteuerung (EuGH, Urteil vom 18.1.2017, Rs. C-471/15, Sjelle Autogenbrug I/S, NWB: QAAAG-39342). Der BFH schloss sich der Auffassung des EuGH bereits nach wenigen Wochen an – was blieb ihm auch anderes übrig (Urteil vom 23.2.2017, V R 37/15)? Nun hat die Finanzverwaltung endlich „nachgezogen“ und den UStAE geändert. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften,...
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Am 1.1.2019 waren 83.200 Elektroautos in Deutschland zugelassen, 29.000 mehr als im Vorjahr. Trotz des stetig wachsenden Bestands an Elektroautos, spielt die Elektromobilität im Antriebsmix der in Deutschland zugelassenen Personenkraftwagen noch eine untergeordnete Rolle: Der Anteil an Pkw mit konventionellem Verbrennungsmotor hat Anfang des Jahres 2019 noch immer bei mehr als 98 % gelegen. Mit dem Gesetzentwurf vom 31.7.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität will das Bundeskabinett jetzt einen weiteren Anreiz schaffen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein...
Ob eine einheitliche Erstausbildung mit mehreren Ausbildungsabschnitten gegeben ist oder aber eine kindergeldschädliche Zweitausbildung vorliegt ist in der Rechtsprechung arg umstritten. Diesbezüglich hat das FG Münster mit Urteil vom 22.1.2019 (Az: 12 K 3654/17 Kg) jedoch klargestellt, dass das nach Abschluss eines Bachelorstudiengangs aufgenommene Masterstudiengang ein Teil der Erstausbildung darstellen kann. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der...
Im Blog-Beitrag „Kein Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. bei erheblichen Pflichtverletzungen“ habe ich eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 10.1.2019 (7 V 7203/18, NWB TAAAH-07712) vorgestellt. Das FG lehnte einen Anspruch im zugrundeliegenden Fall ab, weil der Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen war und erhebliche Steuerrückstände bestanden. Bereits mit Beschluss vom 17.7.2019 (V B 28/19, NWB WAAAH-27540) hat der BFH die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Und schon der Tenor des BFH-Beschlusses hat es in sich: Unternehmern stehe ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu. Die Versagung einer derartigen Steuernummer zur Verhinderung von...
Die Grunderwerbsteuer gehört zugegebenermaßen nicht unbedingt zu den beliebtesten oder meist beachteten Steuerarten. Bekannt ist, dass die Übertragung eines Grundstücks in aller Regel der Grunderwerbsteuer unterliegt. Entsprechendes gilt, wenn Unternehmen übertragen werden oder – bei Erreichen bestimmter Grenzen – sich die Anteilsverhältnisse schädlich verändern. Will man die Gesellschaftsform eines Unternehmens ändern, bietet sich zumindest aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ein Formwechsel an. Beim Formwechsel bleibt die zivilrechtliche Identität erhalten und es kommt zu keinem Vermögensübergang, der Anknüpfungspunkt für die Grunderwerbsteuer sein könnte. Aber ist das immer so? Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in...
Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG weckt zuweilen den Argwohn der Finanzverwaltung. Nicht selten vermutet sie Absprachen, wenn der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers höher ist als die entsprechende Steuerschuld des Leistenden und sie daher „unterm Strich“ eine höhere Umsatzsteuer erstatten muss als sie vereinnahmt. Nach Ansicht des Niedersächsischen FG stellt die Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts jedoch auch dann keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht in gleicher Höhe an das Finanzamt erbringen muss (Niedersächsisches FG, Urteil vom 7.3.2019,...
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