Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...
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Die Lieferung von Wärme einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer ist nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerfrei und verhindert einen Vorsteuerabzug. Doch ist diese Regelung EU-konform? Das FG Baden-Württemberg jedenfalls hegt Zweifel – es bedürfe der Klärung durch den EuGH (Beschluss vom 12.9.2018, 14 K 3709/16). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus...
Im internationalen Steuerrecht wird das Besteuerungsrecht regelmäßig dem Wohnsitz- oder dem Tätigkeitsstaat zugeordnet. Doch welchem Staat steht das Besteuerungsrecht zu, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit zum Beispiel bei einer Dienstreise in einem Drittstaat ausübt? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 16.01.2019 (I R 66/17) zu befassen. Der Streitfall Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren (2010 und 2011) ihren Wohnsitz in Frankreich hatten. Der Kläger war Arbeitnehmer eines französischen Industriekonzerns, von dem er im Zeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2013 an eine deutsche Tochtergesellschaft entsandt wurde. Er mietete sich im Inland eine Wohnung, behielt...
Zeitwertkonten sind beliebt und gerne würden auch GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften die Modelle in Anspruch nehmen. Doch sind Zeitwertkontenmodelle für Organe von Kapitalgesellschaften steuerlich zulässig? Die Finanzverwaltung hat Zeitwertkonten für GmbH-Geschäftsführer etc. jedenfalls lange Jahre abgelehnt. Und im Jahre 2015 hat auch der BFH das Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH missbilligt. Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers sei es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichte (BFH-Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als...
Endlich scheint die Bundesregierung in den Bereichen Klima- und Umweltschutz mal Gas zu geben. Durch die derzeitige Besteuerung des Schienenpersonenverkehrs werden die Potentiale für ökologische Lenkungswirkungen im Verkehrsbereich nicht ausgenutzt. Nun ist daher geplant, die Umsatzsteuer für Bahnfahrten zu senken. Das Problem Statt den besonders klima- und umweltfreundlichen Schienenverkehr zu privilegieren (wie derzeit schon – ohne ökologische Differenzierung – den Personennahverkehr, § 12 UStG Abs. 2 Nr. 10 UStG g.F.), gilt für diesen der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Dies wird den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen, insbesondere der Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Artensterbens, nicht gerecht. Ein Beitrag von: Ralph Homuth,...
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