Seit März 2015 bearbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bundesweit alle Inkasso-Fälle, die Kindergeld betreffen. Die Behörde entscheidet auch über Stundungs- und Erlassanträge. Jüngst hat das FG Düsseldorf indes entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen hierzu gar nicht berechtigt ist (Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, 10 K 3317/18 AO). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als...
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Seit Einführung des Werbungskostenabzugsverbots zum 1.1.2009 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird verständlicherweise versucht Aufwendungen als Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Gestern hatte ich darüber berichtet, dass die aktuellen GoBD vom Juli 2019 plötzlich von der Homepage des BMF verschwunden sind. Tatsächlich habe ich nun vom BMF folgende Nachricht erhalten: „Maßgeblich sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014, veröffentlich im Bundessteuerblatt (BStBl) I 2014 S. 1450. Da weiterer Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Wir gehen davon aus, dass das Folgeschreiben nach erfolgter Abstimmung mit den Ländern kurzfristig...
Seit mehreren Jahren befasse ich mich intensiv mit den GoBD, habe viel dazu publiziert und unzählige Vorträge gehalten. Nun habe ich mich – selbstverständlich – näher mit den aktuellen GoBD vom 11.7.2019 befasst und wollte dies auch weiter tun. Doch siehe da: Die GoBD sind verschwunden, also die GoBD vom 11.7.2019. Sie sind auf der Homepage des BMF nicht mehr verfügbar; stattdessen erstrahlen dort die alten GoBD vom 11.11.2014 in alter Pracht. Es wird gemunkelt, dass die neuen GoBD so viele Ungereimtheiten enthielten, dass sich das BMF veranlasst sah, diese zurückzuziehen. Eine Anfrage meinerseits beim BMF für die konkreten Gründe...
Die Kosten für die 10-jährige Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig. Es fehlt an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13.02.2019 (XI R 42/17). Der Streitfall Die Klägerin (eine GmbH) hatte in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2010 eine Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen angesetzt. Diese wurde für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum gebildet. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-,...
Auch im Koalitionsausschuss vom 18.8.2019 konnten sich die Regierungsparteien nach den unterschiedlichen Modellen vom BMF und BMWi nicht auf einen gemeinsamen Kurs zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags einigen. Dabei steigen die verfassungsrechtlichen Risiken immens. Hintergrund Ich hatte berichtet: Das BMF hat am 6.8.2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dessen Inhalt ab 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit werden sollen. In einer sog. Milderungszone sollen rund weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler stufenweise entlastet werden, weitere 3,5 Prozent (Spitzenverdiener) sollen den Soli unverändert zahlen. Der Haken: Gerade diejenigen, die schon heute...
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