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26. September 2019

Einige Jahre herrschte in der steuerlichen Gesetzgebung Ruhe. Dies war zum einen der Großen Koalition und dem damit einhergehenden Stillstand und zum anderen Wolfgang Schäuble persönlich zu verdanken. Der langjährige Bundesfinanzminister war kein Freund von hektischen Gesetzesänderungen. Mit dieser Ruhe war schon im vergangenen Jahr Schluss. Was unseren Berufsstand – und natürlich auch die Bürger – aber derzeit erwartet, ist nicht mehr eine Flut von Gesetzesänderungen, nein, es ist ein wahrer Tsunami. Nachfolgend eine kurze Aufstellung der Gesetze und Gesetzesvorhaben, die für die Jahre 2020 und 2021 ff. sowie zum Teil auch rückwirkend für 2019 Änderungen mit sich bringen werden:...

26. September 2019

In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Falls die Bildungsmaßnahme der beruflichen Weiterbildung dient, sind die – selbst getragenen – Aufwendungen zudem als Werbungskosten absetzbar. Kürzlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als...

25. September 2019

Knock-out-Zertifikate sind spekulative Hebel-Produkte, mit denen Anleger sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse von Aktien usw. setzen können. Anleger müssen jedoch die Knock-out-Barriere im Auge behalten: Wird diese Schwelle erreicht, verfällt das Produkt wertlos – es wird also im wahrsten Sinne des Wortes „ausgeknockt“. Der Anlieger verliert sein investiertes Geld. Die Frage ist nun, ob der Verlust des Kapitals steuermindernd als Werbungskosten absetzbar ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der...

25. September 2019

Tatsächlich ist das Finanzgericht zur Ermittlung einer ortsüblichen Marktmiete nicht zwingend verpflichtet einen Sachverständigen hinzuzuziehen. So die rechtskräftige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 19.7.2017 (Az: 3 K 3144/15). Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt zur Schätzung der ortsüblichen Marktmiete die Werte aus einem von ihm selbst erstellten internen Mietspiegel abgeleitet hat, dem unter anderem auch der Größe nach vergleichbare Wohnungen zugrunde liegen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der...

24. September 2019

Für das Steuerjahr 2018 hat die Anlage KAP bekanntlich zwei „Kinder“ erhalten: die Anlage KAP-BET und die Anlage KAP-INV. Wer Spaß an der wachsenden Zahl von Vordrucken hat, darf sich auf die Veranlagung für 2019 freuen, denn nun bekommt auch der Mantelbogen „Kinder“, und zwar gleich drei an der Zahl: Die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen und die Anlage Sonstiges. Damit hat der Mantelbogen eigentlich keinen „Mantel“ mehr, sondern besteht nur noch aus zwei Seiten. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...

23. September 2019

Bereits in früheren Blogs habe ich mich mit dem umweltpolitischen Instrumentarium insgesamt und mit einer CO2-Besteuerung des KFZ-Bereichs im Speziellen befasst. Nun hat das sogenannte Klimakabinett im Vorfeld der UN-Konferenz zur Klimathematik gut 21 Seiten „Eckpunkte“ eines deutschen Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Im Papier werden 4 Elemente definiert: Förderprogramme/Anreize zur CO2-Einsparung Bepreisung CO2-Ausstoß Entlastung der Bürger, wobei Einnahmen auch für Fördermaßnahmen verwendet werden sollen Regulatorische Maßnahmen Ist von diesem Programm die Erfüllung der Kernanforderungen „umweltpolitische Wirksamkeit“ und „ökonomische Effizienz“ klimapolitischer Maßnahmen i.S. einer Erreichung der Umweltziele mit möglichst geringen Kosten zu erwarten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer...

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