Immobilienveräußerung innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig – Ausnahme: Eigennutzung Die Veräußerung von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegt der Einkommensteuer. Hiervon ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (2. Alternative) genutzt wurden. Das bedeutet in der 2. Alternative: Ausreichend ist bereits eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen – wobei sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf das gesamte mittlere Kalenderjahr erstrecken muss,...
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Seit Jahren gibt es Streit hinsichtlich der Frage, wie mit wertlos geworden Aktien beziehungsweise wertlosen Wertpapieren steuerlich umzugehen ist. Die Finanzverwaltung will grundsätzlich Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot nicht anerkennen. Und sie hat sich auch jahrelang geweigert, Verluste aus Veräußerungen anzuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös übersteigen. Nun wollte der Gesetzgeber handeln, dann wieder nicht, dann wieder doch. Oder? Was gilt denn eigentlich? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nach § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung ist lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkommensquelle, also dem besagten Steuerstundungsmodell möglich. Mit dieser Einleitung berichteten wir bereits im Beitrag „Nicht jede Steuergestaltung ist ein Steuerstundungsmodell“ über höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Steuerstundungsmodell aufgrund § 15b EStG. Im vorgenannten Beitrag ging es dabei um eine für Steuerpflichtige positive Einschränkung der Definition eines Steuerstundungsmodells. Aktuell hat der BFH mit Urteil vom 6.6.2019 (Az: IV R 7/16) im Hinblick auf die Steuerstundungsmodelle ein für die Finanzverwaltung positives Urteil gefällt. Ein Beitrag von: Christoph...
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) werden rückwirkend ab 2019 Betreiber von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 KW von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 32 GewStG) und damit auch von der IHK-Pflichtmitgliedschaft (§ 2 Abs. 1 IHKG) befreit. Hiervon werden viele 100.000 Betreiber von PV-Kleinstanlagen profitieren. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“...
Tri tra trullala – die GoBD sind wieder da. Eigentlich hatte ich mir geschworen, die neuen GoBD vom 28.11.2019 erst durchzusehen, wenn sie tatsächlich im BStBl veröffentlicht worden sind. Das Desaster vom August dieses Jahres, als die GoBD wieder zurückgezogen worden sind, hat mich skeptisch werden lassen. Doch nun liegen die aktuellen GoBD nun einmal auf meinem Tisch und ich konnte den inneren Schweinehund nicht überwinden – ich musste hineinschauen. Aber siehe da: Nach zweimaligem Durchblättern und einem Vergleich mit der letzten, also der zurückgezogenen Version habe ich keine Änderungen feststellen können. Man mag mich eines Besseren belehren: Derzeit weiß...
Mit Urteil vom 05.09.2019 (V R 57/17) hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt von der Umsatzsteuer befreit ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von „gebrauchten“ Lebensversicherungen. Der Streitfall Die Klägerin (AG) erwarb von Privatpersonen abgeschlossene Kapitallebensversicherungen. Der Kaufpreis lag jeweils über dem sog. Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Im Anschluss änderte die Klägerin die Versicherungsverträge, indem sie die für die Ablaufleistung unerheblichen Zusatzversicherungen kündigte und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umstellte. Anschließend veräußerte sie ihre Rechte an den so modifizierten Kapitallebensversicherungen an Fondsgesellschaften. Ein Beitrag...
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