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Steuern

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16. Januar 2020

Es bleibt dabei: Nach dem Machtwort des BVerfG sind Erstausbildungskosten (etwa für ein Erststudium) weiterhin nur beschränkt als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Ob gerecht oder ungerecht – ändern kann das nur der Gesetzgeber selbst. Hintergrund Studiengebühren, Studentenbude, Lebensunterhalt: Studieren ist teuer, auch wenn dies mit der Absicht geschieht, später im Berufsleben ein höheres Einkommen zu erzielen. Allerdings: § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 7.12.2011 (BGBl 2011 I S. 2592) nimmt Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, generell von dem Begriff der Werbungskosten aus. Die Vorschrift...

15. Januar 2020

Ich hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass der bisherige Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2019 “Kinder”, bekommen hat. Damals bin ich noch von drei „Kindern“ ausgegangen (Anlage Sonderausgaben, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Sonstiges). Tatsächlich sind es aber vier an der Zahl, denn ich vergaß die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, wobei ich zugegeben muss, dass es wohl noch die eine oder andere weitere Anlage geben kann, die mir bislang nicht bekannt ist, weil sie nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt. Jedenfalls verbringe ich einen Teil des Dezembers und des Januars stets damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Meistens steht mir zu...

15. Januar 2020

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium hat hohe Wellen geschlagen. Die einen kritisieren sie, die anderen befürworten sie und wiederum andere können sie zumindest nachvollziehen. Auch ich kann mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts leben, halte sie aber dennoch für falsch. Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn immerhin hält auch der Bundesfinanzhof die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig. Ich möchte meine Haltung heute etwas weiter ausführen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...

15. Januar 2020

Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung zu fördern, sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Doch sind auch Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen steuerfreie Einnahmen, wenn die Betreuung „professionell“ erfolgt? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen....

14. Januar 2020

Werden Immobilien unter Eheleuten verkauft, bleibt die Grunderwerbsteuer außen vor. Dennoch ist Obacht geboten, denn der Fremdvergleich muss eingehalten werden, damit ein entsprechender Verkauf unter Eheleuten auch steuerlich anerkannt wird. Fraglich ist, welchen Sinn entsprechende Immobilienerwerbe unter Ehegatten haben können. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene...

14. Januar 2020

Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein, so das Urteil des BFH. Voraussetzung ist allerdings, dass im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. Der Streitfall Die Klägerin befördert auf einer autofreien Nordseeinsel Personen mit Pferdekutschen. Sie begehrt den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für faktische Taxifahrten zu festen öffentlich bekannten Tarifen. Für sogenannte Inselrund- oder Ausflugsfahrten berechnete sie den allgemeinen Steuersatz. Finanzamt und Finanzgericht lehnten jedoch die...

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