Damit ein Investitionsabzugsbetrag nicht rückgängig gemacht werden muss, muss das begünstigte Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Das strikte Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG treibt derzeit immer neue Rechtsprechungsblüten. In einem aktuellen Verfahren setzte sich das Finanzgericht Münster mit der Schädlichkeit des Betriebs von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im Jahr für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auseinander. Das Finanzgericht verneinte die erweiterte Kürzung. Die Revision wurde zugelassen. Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, war im Übrigen ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke befasst. Der Bilderbuchfall der erweiterten Kürzung, den auch der historische...
Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige seinen Partner/seine Partnerin mit an den Beschäftigungsort und lebt mit ihm/ihr gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort. Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist. Im Jahre 2018 hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am...
Die Folgen der Corona-Pandemie werden bei den deutschen Unternehmen immer sichtbarer, vor allem bei den kleinen. Staatliche Hilfeprogramme auf Bundes- und Länderebene mit Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen sind zwar richtig, wirken aber häufig nicht sofort, weil aufwendige Antrags- und Prüfverfahren vorausgehen müssen, ehe Geld fließt. Stundungen von laufenden Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern oder Sozialversicherungsverpflichtungen wirken demgegenüber unmittelbar in der Kasse der Unternehmen, weil Liquidität erst gar nicht abfließt Hier ein Überblick, was unter Corona derzeit möglich ist. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge...
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24.3.2020 einen Regierungsentwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der zeitnah dem Bayerischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Um weiterhin notwendige Maßnahmen in der aktuellen Corona-Pandemie rechtzeitig in die Wege leiten und finanzieren zu können, soll der Sonderfonds Corona-Epidemie weitere 10 Mrd. Euro auf nunmehr 20 Mrd. Euro aufgestockt werden (Sondervermögen Bayernfonds). Um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen, sind mindestens fünf Mrd. Euro erforderlich. Hintergrund Die Coronavirus-Pandemie reißt die Wirtschaft zusehends in den Abgrund: Ein rasanter Anstieg von Kurzarbeit, der Hilfeschrei...
Ich gebe zu: Schenkungsteuerliche Fragen oder vielleicht sogar steuerliche Fragen allgemein stehen gerade nicht ganz oben auf der Tagesordnung der meisten Steuerberater und ihrer Mandanten. Dennoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich durch die Corona-Krise ein enormes Problem im Bereich der Schenkungsteuer auftut: Wer gerade seinen Betrieb auf Sohn oder Tochter übertragen hat oder eine Übertragung plant, steht vor der Frage, inwieweit er von der Lohnsummenregelung der §§ 13a Abs. 3 bzw. 13a Abs. 10 ErbStG Gebrauch macht oder mit dieser nun umgeht. Denn viele Betriebe müssen Mitarbeiter freisetzen und werden, so prophezeie ich, damit die erforderlichen Lohnsummen nicht...
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