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15. April 2020

Das BMF hat ein weiteres Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003). Hintergrund Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland haben BMF und die obersten Finanzbehörden bereits vor einigen Wochen über steuerliche Erleichterungen informiert (siehe BMF v. 19.3.2020, BStBl 2020 I S. 262). Diese sehen angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten die Möglichkeit, vor Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabzusetzen oder von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden vorläufig abzusehen. Jetzt...

15. April 2020

Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder die ggf. teilweise Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind dagegen als Werbungskosten abziehbar, da sie lediglich der Erhaltung des Grundstücks dienen, so das Urteil des BFH vom 03.09.2019 (IX R 2/19). Der Streitfall Der Kläger lies ein Gebäude abreißen und auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus errichten, dessen Fertigstellung und Vermietung im Jahr 2016 erfolgten. Im Streitjahr (2014) entstanden ihm Aufwendungen für den Anschlusskosten des Hauses u.a. an das Stromnetz sowie Aufwendungen in Höhe von 10.070 € für die Beseitigung eines Schadens in dem bereits vorhandenen Abwasserkanal auf öffentlichem Grund, die Erneuerung und den Anschluss...

15. April 2020

Grundsätzlich werden Erstattungen von Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit der gezahlten Kirchensteuer desselben Jahres verrechnet. Auch wenn die Erstattungen frühere Jahre betreffen, wird die Verrechnung im Jahr der Erstattung „aus Gründen der Praktikabilität“ zugelassen (BFH-Urteil vom 26.6.1996 – X R 73/94). Nun kann es Fälle geben, in denen der Erstattungsbetrag höher ist als die Zahlungen im betreffenden Jahr. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als...

14. April 2020

Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann. Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet. Ob...

13. April 2020

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, aber greifen die beim Corona-bedingten Home-Office? Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer besteht insbesondere dann, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ordnet der Arbeitgeber daher das Home-Office an, was beispielsweise durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden könnte, können dann bis zu 1.250 € für dem heimischen Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Wird das häusliche Arbeitszimmer sogar zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung können sogar sämtliche Kosten steuermindernd abgesetzt werden. Aber aufgepasst! Es muss tatsächlich...

13. April 2020

Die auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 EStG förderunschädlich ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig, so das Urteil des BFH vom 06.11.2019 (X R 39/17). Der Streitfall Im Streitfall schloss die Klägerin im Jahr 2003 einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab. Dieser Banksparplan sah ausschließlich die Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Leibrente oder eines Auszahlungsplans mit monatlichen Teilraten und anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung vor. Angesichts der geringen Höhe, der sich aus dem Vertrag ergebenden laufenden Leistungen vereinbarte die Klägerin mit dem Anbieter die Auszahlung in Form einer Einmalleistung Anfang 2015. Das Finanzamt (FA) besteuerte...

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