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Steuern

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25. Mai 2020

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden. Der Streitfall Die Klägerin ist italienische Staatsangehörige und lebte in den Streitjahren 2013 und 2014 in Italien. An einer Wohnung im Inland stand ihr ein Nießbrauchsrecht und damit ein dingliches Nutzungsrecht nach §§ 1030 ff. BGB zu. Die Klägerin war somit berechtigt, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB). Als Nießbraucherin war die Klägerin auch zum Besitz der Sache berechtigt (§ 1036 Abs. 1 BGB). Sie vermietete die Wohnung kurzfristig über Internetportale. Aufgrund der kurzfristigen...

25. Mai 2020

Scheidungsfolgenvereinbarungen sehen zuweilen Immobilienübertragungen zwischen den Ex-Partnern vor. Doch aufgepasst: Wird eine vermietete Immobilie im Rahmen einer Scheidung auf den Ex-Gatten übertragen, um den Zugewinn auszugleichen, so wird dies steuerlich wie eine Veräußerung gesehen. Wenn zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der Übertragung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind, kann dieser Vorgang mithin zu einer steuerlichen Belastung führen. Für Rechtsanwälte kann sich hieraus eine Haftungsgefahr ergeben. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...

22. Mai 2020

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für alle Arbeitgeberzuwendungen bis 1.500 Euro – so versprach es eine Weisung des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Coronapandemie. Ein steuerfreier Corona-Bonus stellt sich in der Praxis nun allerdings mehr und mehr als Wolkenschloss dar. Betroffen sind unter anderem offenbar Angestellte in der Rechts- und Steuerberatung. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird...

22. Mai 2020

Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für alle Arbeitgeberzuwendungen bis 1.500 Euro – so versprach es eine Weisung des Bundesfinanzministeriums anlässlich der Coronapandemie. In der Praxis stellt sich der steuerfreie Corona-Bonus nun allerdings mehr und mehr als Wolkenschloss dar. Betroffen sind unter anderem offenbar Angestellte in der Rechts- und Steuerberatung. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird...

22. Mai 2020

In der Corona-bedingten Sondersituation kompensieren viele Betriebe den Auftragseinbruch mit der Anpassung ihrer Produktion an Waren, die in der Krise besonders benötigt werden. Beispielsweise fertigen textilverarbeitende Betriebe nunmehr Mund-Nasen-Bedeckungen, Schutzmasken und Schutzkleidung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wirft diese aus der Not geborene Entwicklung gewerbesteuerliche Fragen auf, sofern aus Erhebungszeiträumen vor der Krise noch vortragsfähige Gewerbeverluste bestehen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade im Steuerrecht...

22. Mai 2020

Unabhängig davon, ob ein Gewerbebetrieb (§ 16 EStG) oder eine GmbH Beteiligung (§ 17 EStG) verkauft wird, bei beiden gilt das Stichtagsprinzip. Wer dies nicht berücksichtigt, tappt bei Kaufpreisraten gegebenenfalls in eine Liquiditätsfalle. Der Kaufpreis wird nämlich in dem Veranlagungsjahr komplett besteuert, in dem der Gewerbebetrieb oder die GmbH-Anteile übergegangen sind. Wenn daher die Kaufpreisraten bis zur Bekanntgabe dieses Steuerbescheides nicht ausreichen, um die aus dem Verkauf resultierende Steuerlast zu zahlen, ist zwangsläufig ein Liquiditätsproblem gegeben. Wer beispielsweise seine GmbH für 1 Million € veräußert, realisiert bei Anschaffungskosten von 25.000 € einen Veräußerungserlös von 975.000 €. Ein Beitrag von: Christoph...

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