NWB Experten-Blog

Steuern

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21. Juli 2020

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Arbeitnehmer die Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Während etwa Transportkosten in nachgewiesener Höhe zu berücksichtigen sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden. Lässt man einmal laufende Erhöhungen der Umzugskostenpauschale außen vor, hat sich diesbezüglich in den vergangenen Jahren nicht allzu viel getan. Doch Ende 2019 ist eine Regelung mit dem schönen Namen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet worden, die wohl zunächst allenfalls von einigen Experten beachtet worden ist. Doch sie strahlt nun ins Steuerrecht hinein. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...

20. Juli 2020

Ob Krankenversicherungen tatsächlich einen Zuschuss für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zahlen wird häufig vom Alter abhängig gemacht. So auch eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 18.10.2018 (Az: 9 K 11390/16). Hierin hat das FG entschieden, dass wenn eine Unfruchtbarkeit nicht auf anormalen organischen Ursachen, sondern auf dem fortgeschrittenen Alters eines Menschen beruht, können die Kosten für die künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies ist jedoch offensichtlich eine Einzelmeinung. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage:...

20. Juli 2020

Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die degressive Abschreibung – zeitliche befristet – wieder eingeführt. Für in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, in Anspruch genommen werden (§ 7 Abs. 2 EStG). Der Gesetzgeber erhofft sich dabei vor allem eine Erhöhung der Investitionsrate. Ist dies über eine befristete Wiedereinführung der degressiven AfA möglich? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften...

20. Juli 2020

Im vergangenen Jahr hat der BFH entschieden, dass die Steuermäßigung nach § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17). Die Finanzverwaltung war diesbezüglich viele Jahre großzügiger und es ist ärgerlich, dass der Fall – trotz eines entgegenstehenden BMF-Schreibens – seinerzeit überhaupt bis vor den BFH gegangen ist. Zwar hat das BMF die Tz. 13 seines Schreibens vom 9.11.2016 (BStBl 2016 I S. 1213) –...

17. Juli 2020

Seit nunmehr mehreren Jahren wird die Einführung einer Besteuerung von Finanztransaktion gefordert. Hierbei werden unterschiedliche Konzepte diskutiert, die zum Ziel haben unerwünschte und ökonomisch schädliche Finanztransaktionen einen Riegel vorzuschieben. Insbesondere auf Grundlage der Erfahrungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Forderung nach Einführung einer Finanztransaktionsteuer lauter und auch in einigen Staaten eingeführt. Ziel der Finanztransaktionsteuer ist es, die Steuerpflichtigen, mittels Steuererhebung von einer Investition in schädliche Finanztransaktionen abzuhalten. Die Finanztransaktionsteuer kann daher als Lenkungssteuer angesehen werden. Die Befürworter der Einführung der Finanztransaktionsteuer erhoffen sich durch die Einführung eine Verbesserung der Finanzmarktstabilität zu erreichen. Ob dies tatsächlich erreicht werden kann erscheint...

17. Juli 2020

Das Umsatzsteuerrecht, das heißt zum einen die Gesetzgebung, zum anderen aber die Handhabung durch die Finanzverwaltung und die Gerichte, befinden sich im Jahre 2020 in einem bedauernswerten Zustand. Ich habe den Eindruck, dass den handelnden Personen, sei es der Gesetzgeber, seien es die Richter des V. und XI. BFH-Senats, seien es die Verantwortlichen des BMF-Referats, überhaupt nicht (mehr) klar ist, dass ein „funktionierendes“ und durchschaubares Umsatzsteuerrecht essentiell für das wirtschaftliche Handeln in Deutschland und Europa ist. Daher plädiere ich dringend für …. ja, wie soll ich es ausdrücken? Besinnung? Einen runden Tisch? Mehr Absprache mit der Wirtschaft? Wie auch immer:...

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