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Steuern

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15. Juli 2020

Handels- wie steuerrechtlich sind für ungewisse Verbindlichkeiten unstrittig Rückstellungen zu bilden. Die Finanzrechtsprechung hat dabei wegen der Streitanfälligkeit unsicherer Schulden in unzähligen Einzelurteilen sachverhaltsspezifische Lösungen gesucht. Jüngst hatte sich der BFH mit der Frage zu befassen, ob ein im Spezialgerüstbau bei Großindustrieanlagen tätiges Unternehmen für die Verpflichtung zur Räumung des Baustellenlagers eine Rückstellung zu bilden hat. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu...

13. Juli 2020

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 AO kann die Abkürzung „gGmbH“ lauten. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, sodass für sie dieselben Grundsätze wie für die GmbH gelten. Eine Ausnahme ist, dass anstelle des Rechtsformzusatzes „GmbH“ zwingend die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden muss. Bislang war umstritten, ob eine UG (haftungsbeschränkt), die die Anforderungen an die steuerbegünstigten Zwecke der AO erfüllt, sich auch mit einem „g“ kennzeichnen und...

13. Juli 2020

Viele Bundesbürger haben in den letzten Jahren Patenschaften für Kriegsflüchtlinge – insbesondere im Rahmen des Familiennachzugs – übernommen und sind Bürgschaften für deren Kosten in Deutschland eingegangen. Im Jahre 2015 hatte das BMF bekannt gegeben, dass rückwirkend ab dem 1.1.2013 Aufwendungen für den Unterhalt von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar sind:  Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung...

10. Juli 2020

Ob die vom BMF zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück grundsätzlich für die Wertaufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden geeignet ist, klärt aktuell der BFH (Az: IX R 26/19). Bis zu einer abschließende Entscheidung gilt hier für die Praxis jedoch folgendes: Grundsätzlich sollte eine Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden regelmäßig im notariellen Vertrag erfolgen. Sofern diese nicht offensichtlich falsch ist oder nur zum Schein getroffen ist, ist dieser Aufteilung auch zu folgen, wie der BFH bereits mit Urteil vom 16.9.2015 (Az: IX R 12/14) dargelegt hat. Dies gilt auch...

10. Juli 2020

Unter dem Titel „Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt“ hat der BFH eine jüngst veröffentlichte Entscheidung (VI R 37/17) getroffen. Was lagt dem Entscheidungsfall zu Grunde? Der Kläger erzielte im relevanten Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen. Während viele andere Personen bereits bei Raclette oder Fondue in geselliger Runde beisammen saßen – „Dinner for One“ war ebenfalls bereits auf allen Kanälen über die Bildschirme geflimmert – und mit Spannung auf die ersten Ergebnisse im Bleigießen warteten, warf die heutige Ehefrau des Klägers in der Silvesternacht des Jahrs 2013 gegen 20 Uhr die Steuererklärung des Klägers...

10. Juli 2020

Aktiengesellschaften nehmen oftmals Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln vor und geben in diesem Zuge junge Aktien aus, zuweilen auch als Gratisaktien bezeichnet. Während die steuerliche Behandlung von Kapitalerhöhungen deutscher Gesellschaften schon recht schwierig sein kann, gilt dies umso mehr bei ausländischen Gesellschaften. Die Ausgabe von „Freiaktien“ wird hier häufig wie Bardividenden betrachtet; die Hingabe kann also sofortiger steuerpflichtiger Kapitalertrag sein. Doch dies muss nicht so sein, wie aktuell der Fall der Air Liquide S.A. zeigt. Anleger dieser Gesellschaft sollten die Besteuerung überprüfen und sich eventuell zu viel gezahlte Steuern bei ihrem Finanzamt zurückholen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...

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