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Steuern

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23. Oktober 2020

Grundsätzlich wird die Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung und Verpachtung unterstellt. Allerdings können auch Indizien vorhanden sein, die gegen diese grundsätzliche und typisierende Einkünfteerzielungsabsicht sprechen. So liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs seit der Anschaffung, der Herstellung oder umfangreichen Umbau- und Erweiterungsarbeiten wieder veräußert, verschenkt oder eine entsprechende Privatnutzung beginnt. In diesem Fall können erlittene Werbungskostenüberschüsse nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage:...

22. Oktober 2020

Die Rückforderung von – ungerechtfertigt – ausgezahltem Kindergeld trifft Eltern und Kinder zumeist hart. Insbesondere, wenn der Rückforderungszeitraum lang ist und Sozialleistungen – wegen der vermeintlichen Zahlung von Kindergeld – ihrerseits gekürzt worden sind. Denn dies führt dazu, dass letztlich weder Kindergeld noch Sozialleistungen gewährt werden. Beruht die Nachforderung auf unrichtigen Angaben, ist diese “Härte” womöglich angebracht. Geht es hingegen “nur” um eine mangelnde Mitwirkungspflicht, kann ausnahmsweise ein Erlass der Kindergeldrückforderung aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen – zumindest nach Ansicht der Betroffenen. Im Jahre 2019 hatte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in diesem Sinne entschieden, dass zumindest dann ein teilweiser Erlass der...

22. Oktober 2020

Über die Steuerhilfegesetze im Zusammenhang mit Corona werden auch Reinvestitionsfristen verlängert. Ob dies jedoch sinnvoll ist muss man individuell prüfen. Die Reinvestitionsfrist bei § 6b EStG wird um jeweils ein Jahr vorübergehend verlängert, wenn die Rücklage wegen Zeitablaufs am Schluss des nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 enden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre (§ 52 Abs. 14 Satz 4 EStG). Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den...

22. Oktober 2020

In den vergangenen Jahren stellte der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung die Steuerbefreiung der Betreuung von Pflegekindern umfassend fest. Nun hat er ebenso Intensivfälle erfasst – und die Finanzverwaltung abgewatscht. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben,...

21. Oktober 2020

Ein Auslandsstudium kann im Inland zu vorweggenommenen Werbungskosten führen. Das hat der BFH jetzt klargestellt (v. 14.5.2020 – VI R 3/18). Hiervon können viele Studenten im Rahmen der Einkommensteuer profitieren. Hintergrund  Ein Hochschulstudium ist kostenintensiv: Unterkunft, Verpflegung oder Studiengebühren können über mehrere Jahre zu einer hohen finanziellen Belastung führen. Ob die damit verbundenen Kosten bei der Steuer abgezogen werden können, ist kompliziert: Handelt es sich um eine Erstausbildung, führen die damit verbundenen Aufwendungen im allgemeinen nur zu beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 12 EStG). Das bedeutet, dass nur einen Teil der mit einem Studium verbundenen Kosten beim Fiskus steuerlich geltend gemacht...

21. Oktober 2020

Zugegebenermaßen musste ich mich bislang mit der Frage, wie die Kosten für den Abbruch eines Mietshauses zu berücksichtigen sind, nicht näher befassen. Nun hat mich ein aktuelles Urteil des FG Münster aber dazu veranlasst, etwas tiefer in die Materie einzusteigen – und siehe da: Man merkt, dass die steuerliche Beurteilung von Abbruchkosten im Einzelfall recht spannend, aber auch kompliziert sein kann. Grundsätzlich gilt in Bezug auf die Abbruchkosten für ein Haus, das bislang der Einkünfteerzielung (Vermietungseinkünfte) gedient hat: Die Abbruchkosten sind in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Der Restbuchwert des abgerissenen Gebäudes oder Gebäudeteils ist im Wege der AfaA zu...

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