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6. August 2021

Infolge der extremen Hochwasserschäden, welche einige Bürgerinnen und Bürger vergangenen Monat erleiden mussten, veröffentlichten die Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern rasch entsprechende Katastrophenerlasse. Durch sie werden steuerliche Maßnahmen eröffnet, welche den Opfern Entlastung bieten. Welche Maßnahmen werden hier angeboten – und reichen diese tatsächlich aus? Hintergrund Massiv waren die Wassermassen, welche bestimmte Gebiete Mitte des letzten Monats in Deutschland so stark beschädigten, dass manche Bürgerinnen und Bürger innerhalb weniger Stunden ihren gesamten Besitz verloren. Von regelrechten „Katastrophengebieten“ war die Rede; und den Bildern zufolge, welche ein jeder von uns im Fernsehen oder den sozialen Medien wahrgenommen hat, vollkommen zu Recht....

5. August 2021

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Wahlprogramme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren aussehen könnte. Ein genauer Blick lohnt also, um gegen Überraschungen gewappnet zu sein. Im dritten Teil unserer Artikelserie dreht sich alles um die Pläne der Parteien für die zukünftige Besteuerung von Einkommen & Vermögen. Kein Wahlkampf ohne Vorschläge zum Einkommensteuertarif Die FDP will den Tarif auf Diät setzen und den Mittelstandsbauch, die bekannte Ausbuchtung des Grenzsteuersatzes bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von knapp 15.000 Euro, bis 2024 vollständig abschaffen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz (42%) erst bei einem...

5. August 2021

Ausweislich § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ist eine Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer nach einem Umsatzschlüssel nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bei Immobilien kann grundsätzlich immer ein Flächenschlüssel angewendet werden. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch ein Umsatzschlüssel möglich ist. Häufig ist bei der Finanzverwaltung der Flächenschlüssel die erste Wahl. Ein Schelm der denkt, dass sich dahinter nicht auch ein fiskalischer Gedanke verbirgt: Gewerbliche Vermietung finden regelmäßig zu einem höheren Mietzins statt, als Wohnraumvermietungen. Sind die Einheiten gleich und die umsatzsteuerpflichtige Gewerberaumvermietung führt zu einer höheren Miete, kann dennoch keine höhere Vorsteuer in...

4. August 2021

§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug bzw. Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Maßgebend ist das BFH-Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16). Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im...

3. August 2021

Die korrekte Ermittlung des zu versteuernden Arbeitslohns anlässlich von Betriebsveranstaltungen hat für den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteueranmeldung eine besondere Bedeutung, da er für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, haftet. Zweimal jährlich kann er seinen Arbeitnehmern Zuwendungen in Form von Betriebsveranstaltungen bis zum Bruttobetrag der Aufwendungen von 110,- € steuerfrei zukommen lassen. Begleitpersonen des Mitarbeiters werden in den Freibetrag einbezogen, sofern in deren Teilnahme eine Entlohnung des Arbeitnehmers zu sehen ist und nicht die Förderung des Betriebsklimas im Vordergrund steht. Wie ist aber bei einer betrieblichen Veranstaltung der jeweilige Arbeitslohn korrekt zu bewerten, wenn ein Teil der...

3. August 2021

In § 20 Abs. 6 EStG hat der Gesetzgeber nicht nur geregelt, dass Verluste aus Kapitalvermögen aufgrund des besonderen Tarifes der Abgeltungssteuer nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Darüber hinaus gibt es weitere Verrechnungsverbote, die aber verfassungsrechtlich zu wackeln beginnen. So ist auch geregelt, dass Verluste aus Aktien nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist nach der Gesetzesbegründung die Verhinderung von durch Spekulationsgeschäfte bedingten, abstrakt drohenden qualifizierten Haushaltsrisiken, wie der seinerzeitigen Bundestagsdrucksache zu entnehmen ist. Die Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerung mit anderen positiven Kapitaleinkünften berge bei erheblichen Kursstürzen...

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