Viele Jahre waren die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ im Rahmen einer Betriebsprüfung zu beachten, bevor sie Anfang 2015 durch die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“(GoBD) abgelöst wurden. Beiden Regelungen ist gemein, dass sie von der Finanzverwaltung und leider auch zuweilen von den Finanzgerichten (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg 12.6.2018, 8 K 501/17) mit einem Gesetzescharakter versehen werden, der ihnen aber nicht zukommt. Die wesentlichen Bestimmungen zum Datenzugriff ergeben sich aus § 147 Abs. 1 und Abs. 6 AO. Und auf diese kommt es an....
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Mit seinem aktuellen Urteil vom 12.07.2021 (VI R 27/19) hat der BFH entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Das richtungsweisende Urteil ist eine schlechte Nachricht für alle Arbeitnehmer, die ohne ortsfeste Tätigkeitsstätte ihre Arbeit an Bord von Fahrzeugen ausführen und bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort von ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung unentgeltlich verpflegt werden. Die Entscheidung im Überblick Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nach Maßgabe des § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und...
Nach Auffassung des FG Münster ist ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (Urteil vom 9.6.2021, 13 K 207/18 E,F). Damit ist ein weiterer Streitfall bei dem Komplex „Berücksichtigung von Verlusten aus Kapitalanlagen“ zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch...
Mit Urteil vom 10.12.2020 (V R 41/19) stellt der BFH (erneut) fest, dass eine Vermietung von PKW-Stellplätzen an Wohnungsmieter eine steuerfreie Nebenleistung sein kann. Der BFH hebt damit ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen auf, das konstatierte, dass ein fehlender räumlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang einer Einordnung als Nebenleistung entgegenstehe. Wie argumentiert der BFH in seiner Entscheidung und welche Folgen hat das Urteil für die Rechtsanwender? Hintergrund In den Jahren 2011 ff. hatte der Kläger einen Gebäudekomplex (mit Vorder- und Hinterhaus) errichtet sowie Tiefgaragenstellplätze im Verbindungsteil zwischen beiden Häusern. Der Kläger zog in 2012 und 2013 vollumfänglich die Vorsteuer, da nach den...
BFH widerspricht der Finanzverwaltung In einem aktuellen Grundsatzurteil vom 01.03.2021 (Az. IX R 27/19) hat der BFH die Veräußerung der selbstbewohnten Immobilie als nicht steuerbar behandelt, auch wenn in dem Objekt ein häusliches Arbeitszimmer unterhalten – und steuerlich abgezogen worden ist. Dies widerspricht der langjährigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21), die hinsichtlich des als häusliches Arbeitszimmer genutzten Gebäudeteils eine anteilige Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG bejahte. Der entschiedene Streitfall Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier?...
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Allerdings darf die Abfindung grundsätzlich nicht in mehreren Tranchen ausgezahlt werden, sondern muss dem Arbeitnehmer zusammengeballt, das heißt üblicherweise innerhalb eines Jahres, zufließen. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG allein bringt bei hohen Abfindungen aber keine nennenswerte Steuerersparnis. Von größerer Relevanz ist da die – teilweise – Einzahlung der Abfindung in eine betriebliche Altersversorgung unter „Mitnahme“ der Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 63 EStG. Doch die Welt ist nicht einfach und Betriebsvereinbarungen können kompliziert sein (siehe Blog-Beitrag „Tarifbegünstigung für eine „Sprinterprämie – Schwenk...
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