Die Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt immer mehr auch den steuerberatenden Berufsstand. Hierbei konzentrieren sich die Anfragen nicht nur auf den vermeintlichen Standardfall des Handels von Kryptowährung und der Verwendung als Zahlungsmittel. Auch „Spezialfragen“ wie Soft und Hard Forks, passive und aktive Airdrops steuerlich zu behandeln sind, gehören nunmehr fast schon zum Standard-Repertoire an Fragestellungen, die adressiert werden. Bereits diese Themen bergen – je nach Fallkonstellation – einen hohen Grad an Komplexität und erfordern oftmals eine sehr (zeit)aufwendige Sachverhaltsanalyse.
Ungeachtet dessen kommen immer wieder neue Themen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie zum Vorschein, die zwangsläufig die Frage aufwerfen, ob eine steuerliche Relevanz gegeben ist. Jüngstes Beispiel dürften sog. NFT (Non-Fungible Tokens) sein, die vor allem durch die mediale Berichterstattung um die Versteigerung eines Kunstwerks von „Beeple“ für über 60 Mio. Dollar durch das Auktionshaus „Christie’s“ einem größeren Kreis bekannt wurde (vgl. FAZ vom 11. März 2021 (faz.net)). Im Kern handelt es sich bei NFT um einmalige, nicht reproduzierbare Tokens innerhalb einer Blockchain, mit denen der Nachweis über ein Original respektive über das digitale Original nachweisbar wird. Durch die Technisierung digitaler Produkte lassen sich somit Originale nachvollziehen und falsche Besitztümer/Rechteinhaberschaften aufzeigen.
Die steuerliche Komponente kommt nunmehr dann zum Vorschein, wenn ein solcher NFT durch den Einsatz von Kryptowährungen erworben wird. Hierbei ist die Frage zu stellen, ob damit ein privates Veräußerungsgeschäft einhergeht. Auf der anderen Seite kann auch der Verkauf eines NFT einen steuerbaren Veräußerungsvorgang darstellen. Weitere Folgefragen wären, ob dies sonstige Einkünfte bedingt oder gar eine gewerbliche Einkunftsquelle begründet wird.
In diesem Zusammenhang mag es nicht überraschen, dass sich die Finanzverwaltung zu diesem Thema noch nicht geäußert hat.
In den Vereinigten Staaten ist man indes schon zumindest einen Schritt weiter: Die IFS hat die Thematik um die NFT bereits erkannt und befürchtet in diesem Zusammenhang von erheblichem Verlust von Steuersubstrat (vgl. CNBC vom 14. April 2021).
Ob der deutsche Fiskus diese Thematik auch schon registriert hat? Steuerpflichtige sollten zumindest ihre Aktivitäten in dem Bereich sorgfältig dokumentieren und erzielte Einkünfte offen und vollständig gegenüber dem Finanzamt darlegen. Die Suche nach steuerlichem Rat erscheint hierbei fast alternativlos zu sein.