Steuerliche Berücksichtigung von Blutspenden – Eine Möglichkeit zur Sicherung zukünftiger Blutkonserven

Dass das Blutspenden immens wichtig ist, hat sicherlich jeder schon einmal gehört. Auch liest man immer wieder, gerade in den Sommermonaten, dass die Blutkonserven aus geleisteten Blutspenden knapp werden. Diese Meldungen werden zukünftig immer häufiger zu lesen sein, wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Spender aus der „Babyboomer-Generation“ stammt, welche nach und nach aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen zwangsweise wegfallen wird. Gleichzeitig wird der Bedarf an Spenden nicht sinken, sondern eher ansteigen.

Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen über die Bedeutung und Relevanz vom Blutspenden finden zwar regelmäßig statt, ob sich dadurch, dass sich zukünftig zuspitzende Problem der Spendenknappheit lösen lässt, mag ich zu bezweifeln.

Ein Anreiz zum Spenden könnte über eine steuerliche Berücksichtigung von geleisteten Blutspenden gegeben werden. In der Vergangenheit wurde diese Möglichkeit immer mal wieder diskutiert. Aus den vorstehenden Gründen ist es mir ein Anliegen, das Thema aufzugreifen.

Ausgangslage:

Die Ausgangslage zur steuerlichen Berücksichtigung (unentgeltlich) geleisteter Blutspenden ist unstrittig. Bereits 1969 wurde vom Hessischen Ministerium der Finanzen bestätigt, dass eine direkte Blutspende steuerlich nach § 10b EStG nicht berücksichtigt werden kann (HMdF vom 22.10.1969, AZ: S 2223 A – 63 – II A 21).

Erhält man für eine geleistete Blutspende hingegen eine Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung, ist eine steuerliche Berücksichtigung grundsätzlich nach den Grundsätzen sogenannter Aufwandsspenden möglich (BMF vom 25.11.2014 – IV C 4 – S 2223/07/0010: 005 BStBl 2014 I S. 1584).

Gerade jedoch gemeinnützige Organisationen (wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz (DRK)) zahlen keine Aufwandsentschädigungen. Meiner Meinung nach sollte dies auch so bleiben. Eine direkte Geldzahlung (wenn auch nur im geringen Umfang als Aufwandsentschädigung) finde ich im Bereich einer Blutspende schwierig, um nicht den Eindruck einer „Bezahlung“ zu erwecken.

Überlegungen:

Grundsätzlich könnte der Gesetzgeber eine unentgeltliche Blutspende an eine gemeinnützige Organisation steuerlich als abzugsfähige Spenden nach § 10b EStG anerkennen. Dass das gespendete Blut einen bestimmbaren Wert besitzt, ist unstrittig. Somit könnte man die Blutspenden von meist 500 ml Blut sicherlich bewerten und mit diesem Wert steuerlich berücksichtigen. Um hier Wertschwankungen (zeitlich, regional, o.ä.) zu verhindern, wäre ein Ansatz eines Pauschbetrages je Spende, ggf. begrenzt auf eine maximale Anzahl der Spenden pro Jahr, ebenfalls denkbar. Als Nachweis könnten die Blutspendedienste eine Bescheinigung der Spenden je Kalenderjahr ausstellen.

Da durch die Progression und die Berücksichtigung nach § 10b EStG Besserverdiener grundsätzlich eine höhere steuerliche Entlastung erfahren, könnte man die Überlegung anstellen, die geleisteten Blutspenden nicht wie Sonderausgaben, sondern als Steuerermäßigung zu berücksichtigen (bspw. ähnlich wie Zuwendungen an politische Parteien nach § 34g EStG). Auch hier könnte man sich gesetzgeberisch auf einen pauschal anzusetzenden Wert je Blutspende festlegen. Diese Maßnahme würde jeder steuerzahlenden Person gleichermaßen zu Gute kommen – meiner Meinung nach eine gerechte Lösung für eine sehr persönliche Spende.

Fazit:

Ich bin nach wie vor der Ansicht, eine Blutspende sollte aus ethischen Gründen und aus Überzeugung für eine gute Sache erfolgen, nämlich um kranken Menschen zu helfen. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Knappheit wäre es meiner Meinung nach jedoch sinnvoll, über die dargestellten steuerlichen Maßnahmen nachzudenken, um die Anzahl der aktiven Blutspender zu steigern und damit zukünftige Engpässe zu vermeiden.

Ein Kommentar zu “Steuerliche Berücksichtigung von Blutspenden – Eine Möglichkeit zur Sicherung zukünftiger Blutkonserven

  1. Hallo Herr Schubert,

    es ist wirklich eine sehr interessante Idee, die steuerliche Berücksichtigung von Blutspenden in Erwägung zu ziehen, gerade weil die Bedeutung von Blutspenden so immens und der Bedarf stetig wächst. Besonders überzeugt hat mich der Gedanke, dass die Berücksichtigung von Blutspenden als abzugsfähige Spenden steuerlich möglich sein könnte. Das könnte wirklich einen Anreiz bietenund eine solche Maßnahme könnte dazu beitragen, die Motivation zum Spenden zu steigern und letztlich mehr Leben zu retten.

    Für große Organisationen wie bspw. das DRK sollte so ein Vorgehen mit einer jährlichen Bescheinigung auch machbar sein.

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