Am 21. Februar des kommenden Jahres darf ich auf Einladung des Steuerberaterverbandes Bremen beim dortigen Steuerforum zum Thema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ vortragen. Insbesondere geht es um einen Ausblick, was diese für die Zukunft bedeuten wird.
Unter anderem befasse ich mich mit folgendem „Problem“, das auf uns zukommen kann: Eine Steuergestaltung wird frühzeitig angezeigt, die zuständigen Politiker werden informiert, allerdings wird nicht gehandelt. Sprich: Die Gestaltungen laufen unverändert weiter. Nun erfährt dies ein investigativer Journalist und berichtet über den tatsächlichen oder vermeintlichen Skandal. Wer wird bei dem „Spiel“ verlieren? Der oder die Politiker, ein „Sündenbock“ aus der Finanzverwaltung, der Gestaltende (z.B. ein Bankhaus) bzw. sein Intermediär oder der investigative Journalist? An den Journalisten denken Sie wohl zuletzt. Doch falsch gedacht, wie der aktuelle Fall des Journalisten Oliver Schröm zeigt.
Dieser soll wohl maßgeblich an der Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals mitgewirkt haben. Aber: Er steht laut dpa-Angaben nun im Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft. Es gehe um den Verdacht auf Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Quelle: https://web.de/magazine/politik/cum-ex-skandal-enthuellungsjournalist-schroem-ploetzlich-fadenkreuz-justiz-33463254). Übrigens steht er damit nicht allein da. Die Whistle-Blower, die die Luxemburger Tax-Rulings und den damit einhergehenden Skandal bekanntgemacht haben, mussten sich ebenfalls strafrechtlich verantworten.
Mein „Problem“, das ich eigentlich zunächst nur fiktiv darstellen wollte, könnte schneller Realität werden als gedacht. Oder es ist schon Realität.
Übrigens, nur am Rande: Die Anzeigepflicht selbst wird in die Pressefreiheit eingreifen. Das haben aber wohl Viele, die die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen für moralisch geboten halten, noch nicht hinreichend bedacht. Diejenigen, die heute jubeln, werden sie morgen verdammen. Dazu vielleicht in einem späteren Blog-Beitrag mehr.