Die hohe Inflation und die steigenden Energiepreise veranlassen das BMF scheinbar dazu, die Steuerfreibeträge nochmals (deutlich) zu erhöhen. Was ist geplant?
Hintergrund
Bereits im September dieses Jahres hatte das Bundeskabinett beschlossen, den Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer anzuheben. Der Betrag von 10.632 € ab 2023 war fixiert. Diese Anhebung soll nunmehr nochmals nach oben korrigiert werden. Denn das Bundesfinanzministerium plant, den Freibetrag auf 10.908 € anzuheben. Ebenso soll der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben werden. Er soll um 404 € auf dann 6.024 € ab dem anstehenden Jahr steigen.
Hohe Inflationsrate und Teuerungen als möglicher Grund
Hintergrund der erneuten steuerlichen Entlastungen ist die hohe Inflationsrate. Denn übermäßige Teuerungsraten schmälern seit vielen Monaten in hohem Ausmaß die Kaufkraft, wodurch man sich weniger leisten kann. Gleichzeitig führen sie zur kalten Progression, die der Bundesfinanzminister ebenso angehen will.
Steuersystem als Anknüpfungspunkt (geeignet?)
Die steigenden Kosten, welche Bürger und Unternehmer in ähnlichem Maße seit Anfang des Jahres belasten, machen es notwendig, dass der Gesetzgeber finanzielle Maßnahmen ergreift, die hier gezielt ansetzen und Hilfe bereitstellen. Gerade nach den zähen Jahren der Corona-Pandemie, die bei weitem noch nicht überstanden ist, werden viele durch die seit diesem Jahr zusätzlich bestehenden Belastungen an ihre Grenzen gebracht. Eine Anpassung des Steuertarifs, d.h. eine Bekämpfung der kalten Progression, ist daher sinnvoll. Fraglich ist allerdings stets, wie weit das Steuersystem genutzt werden kann, damit Entlastungen bei den Bürgern und Unternehmen ankommen. Sicherlich ist es ein geeigneter und sinnvoller Anknüpfungspunkt, der zunächst durch die Justierung von verschiedenen Variablen Hilfe bringt.
Dennoch sollte – zumindest mittelfristig – die Überlegung erlaubt sein, ob eine grundsätzliche Reformierung und Vereinfachung des (Einkommen-)Steuersystems gezieltere Erleichterungen bringen könnte.