Am 5.6.2024 hat BM Lindner seine aktuellen Steuerentlastungspläne vorgestellt: Was ist dran und vor allem drin?
Hintergrund
Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMF das Jahressteuergesetz 2024 (JStG) beschlossen, das jetzt im BT eingebracht wird. Einzelne steuerliche Erleichterungen sind auch im BEG IV enthalten, das sich nach erster Lesung im Bundestag derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Außerhalb dieser Vorhaben wurden jetzt zusätzliche Steuerentlastungsmaßnahmen angekündigt, die z.T. rückwirkend ab 1.1.2024 geltend sollen.
Steuerentlastungspaket 2024: Was steckt drin?
Der Bundesfinanzminister will auf inflationsbedingte Mehreinnahmen des Staates verzichten und deshalb Wirtschaft und Bürger bis 2026 um rund 23 Mrd. Euro entlasten. Bis jetzt ist Folgendes bekannt:
- Grundfreibetrag: Bei der Einkommensteuer soll der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1.1.2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Bis zu diesem Einkommen würde dann keine Steuer anfallen. Davon profitierten nicht nur Geringverdiener, sondern auch viele Rentner, die dann keine Steuererklärung abgeben müssten. Die Steuerzahler würden hiermit um zwei Milliarden Euro entlastet. Ab Januar 2025 soll nach den Plänen der Grundfreibetrag um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Diese Anhebung ist aus BMF-Sicht verfassungsrechtlich erforderlich, weil das Existenzminimum nicht besteuert werden darf.
- Steuertarif: Ferner will das BMF auch den Tarifverlauf der Einkommensteuer an die Inflation anpassen. Die Teuerung soll danach dauerhaft als Einflussvariable im Steuertarif verankert werden, der mit der Inflationsrate ‚mitwächst‘. Dieser Automatismus würde künftig eine „stille“ Steuererhöhung verhindern, die sich allein aus der Teuerung ergibt.
Erste Bewertung
Die gutgemeinten Steuerentlastungspläne dürfen nicht überbewertet werden. Denn bei Lichte betrachtet liegt keine wirkliche Entlastung vor, sondern die Verhinderung einer weiteren Belastung des Steuerzahlers, die aus Inflationsanstieg und Gehaltssteigerung resultiert. Im Zuge dieser „kalten Progression“ verdient einer immer mit: der Fiskus.
Allein im ersten Quartal 2024 stiegen die Nominallöhne in Deutschland laut Statistischem Bundesamt um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, nach Abzug der Inflation real immer noch 3,8 Prozent. Die Steuerzahler können auch davon nicht längst alles behalten, weil sie mehr Steuern zahlen müssen.
Zu begrüßen ist aber das Vorhaben den Einkommensteuertarif automatisch anzupassen. Der Vorteil eines solchen Automatismus wäre, dass die Steuerzahler aufgrund von Lohnanpassungen, die lediglich die Teuerung ausgleichen, nominal nicht mehr Geld ans Finanzamt überweisen müssten, ferner leidige Verteilungsdiskussionen über Steuermehreinnahmen ein Ende hätten.
Eine spürbare Steuerentlastung erfordert allerdings materiell mehr als eine Anpassung des Einkommensteuertarifs und sanfte Anhebung des Grundfreibetrags. Dafür müsste der Staat aber über ausreichende Verteilungsmittel verfügen – an denen es aktuell und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren aber gerade fehlt. Anfang Juli 2024 will das Regierungskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 (samt Finanzierungsgesetz) verabschieden. Schon im Vorfeld waren die Ausgabenwünsche größer als die Verfügbaren Verteilungsmittel.
Schlechte Wetteraussichten also aktuell für weitere Steuerentlastungsmaßnahmen…!
Weitere Informationen:
- BMF Pressemitteilung Nr. 8/2024 v. 5.6.2024
- Steuerentlastung 2024
- Reallohnanstieg 2024