Liebe Steuerberater-Kollegen, ich habe in den vergangenen zwei Jahren an rund 10 Veranstaltungen teilgenommen, in denen es um die Kassenführung und die GoBD ging. Ich selbst habe mittlerweile etwa 30 Vorträge zu den Themen GoBD, Verfahrensdokumentation und Kassenführung gehalten. Dabei erlebe ich immer wieder folgendes Phänomen: Es entbrennt eine Diskussion über die zunehmenden Anforderungen und Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung; zuweilen entlädt sich bei dem einen oder anderen Zuhörer sogar der Unmut. Interessanterweise bekomme selbst ich manchmal den Ärger zu spüren, obwohl ich seit Jahr und Tag – als Fachautor und ehrenamtlich über den Steuerberaterverband – gegen die überbordenden Anforderungen der Finanzverwaltung kämpfe. Es gibt neben mir viele Kollegen, die sich ehrenamtlich in Kammer oder Verband engagieren und viel, viel Zeit aufwenden. Aber ich darf Ihnen sagen: Man fühlt sich zuweilen allein gelassen.
Ein Beispiel: Es bestand vor etwa eineinhalb bis zwei Jahren ein kleines Zeitfenster, um das BMF zur Evaluation der GoBD zu bewegen. Bundesweit ist der Aufruf von Kammer und Verband ergangen, die Berater mögen uns ihre Erfahrungen und ihre Kritik mit bzw. an den GoBD mitteilen. Die Resonanz war jedoch so verschwindend gering, dass das BMF davon ausgegangen ist, dass eine Evaluation nicht erforderlich erscheint.
So geht es mit vielen Themen. Gerade die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen wird unseren Berufsstand verändern. Ich weiß, dass die Kollegen des DStV und der BStBK „wie die Löwen“ gegen diese Anzeigepflicht kämpfen. Nur: Auch sie werden wieder allein gelassen. Der Unmut wird sich erst wieder entladen, wenn § 138 AO beschlossene Sache ist.
Daher mein Aufruf: Nutzen Sie insbesondere die Jahreshauptversammlungen von Kammern und Verbänden, um dort Geschlossenheit zu signalisieren. Diese Veranstaltungen sind das Forum für unseren Berufsstand. Ich weiß, dass diese manchmal langweilig sind, insbesondere wenn Wahlen anstehen. Aber glauben Sie mir: Die Finanzverwaltung weiß sehr genau, dass bei den Jahreshauptversammlungen selten mehr als 100 Mitglieder anwesend sind. Sie schließt darüber auf den Organisationsgrad und die mangelnde „Kampfeslust“ der Berater. Nur so gelingt es ihr überhaupt, ihre Vorstellungen zur Kassenführung und demnächst auch zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen durchzusetzen.
Es wäre ein starkes Signal an die Finanzverwaltung, wenn in diesem Jahr wesentlich mehr Steuerberater als üblich an den Jahreshauptversammlungen teilnehmen und sowohl ihr Interesse als auch ihre Geschlossenheit zeigen würden. Ich befürchte jedoch, das Tagesgeschäft ist den meisten wichtiger.
Die #Gegenmaßnahmen# sind schon beschlossen. Gründung einer Unternehmensberatung GmbH, die die Gestaltung über nimmt. Der StB ist dann nur noch Deklarant.
Bekommt man da kein berufsrechtliches Problem? Die Gestaltung ist doch auch „Hilfeleistung in Steuersachen“, die nur von StB oder RAen getätigt werden darf, oder? Dann wäre die Unternehmensberatung GmbH nur ein anderer Name für Steuerberatungs GmbH und wäre auch anzeigepflichtig
So mancher Steuerberater probiert sich im Alleinkampf. Daher halte ich den Aufruf für eine sinnvolle Sache. Wer sich nicht für seine Belange einsetzt, dessen Belange werden auch nicht erhört – selbst wenn es viel zu beklagen gibt.