Sparen was das Zeug hält – Energieeinsparverordnung verlängert

Die Energiekrise ist noch nicht vorbei: Am 10.2.2023 hat der Bundesrat deshalb der Verlängerung der Energieeinsparverordnung bis Mitte April 2023 zugestimmt. Was bedeutet das?

Hintergrund

Infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind auch in Deutschland aufgrund der Mangellage die Energiepreise seit Frühjahr 2022 dramatisch angestiegen. Die Verordnung zur Änderung der sog. Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) trat am 1.9.2022 in Kraft (BGBl 2022 I S. 1446) und sollte ursprünglich am 28.2.2023 wieder außer Kraft treten. Die Verordnung enthält Vorgaben für Energieeinsparmaßnahmen für Privathaushalte, Unternehmen sowie die öffentliche Hand, die kurzfristig ihre Wirksamkeit entfalten soll, indem sie alle Verordnungsadressaten zum Energiesparen anhält. Konkret bedeutet das etwa, dass private Schwimmbäder nicht mit Gas oder Strom beheizt werden dürfen (§ 4 EnSikuMaV) oder am Arbeitsplatz in Nichtwohngebäuden die Raumtemperatur bei „körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit“ 19 Grad Celsius nicht überschreiten darf (§ 6 Abs.1 a EnSikuMaV).

Energieeinsparmaßnahmen bis 15.4.2023 verlängert

Nach der Zustimmung des Bundesrates vom 10.2.2023 (BR-Drs. 6/23 (B)) werden die Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand über den 28.2.2023 hinaus bis 15.4.2023 verlängert. Die am 1.9.2022 in Kraft getretenen Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.

Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Geltungsdauer bis zum 15.4.2023 zu verlängern und damit weiter einer Gasmangellage vorzubeugen. Diese Verlängerung bedurfte – anders als die ursprüngliche Verordnung – der Zustimmung des Bundesrates.

In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 6/1/23) betont der Bundesrat das Risiko einer weiteren Gasmangellage und bittet daher die Bundesregierung, die Verordnung gegebenenfalls über den 15.4.2023 hinaus zu verlängern.

Bewertung

Die Verlängerung der EnSikuMaV ist eine nachvollziehbare und vernünftige Vorsichtmaßnahme der Bundesregierung. Auch wenn die Füllstände der Gasspeicher erfreulich sind und bislang – auch Dank des milden Winters – kein Energieversorgungsnotstand festzustellen ist, ist die Energiekrise längst nicht vorbei.

Die Verlängerung der EnSikuMaV trägt diesem Risiko in zumutbarer Weise Rechnung: Im Zweifel muss also der Winterpulli im Büro bemüht und auf das gewohnte Bad im heimischen Pool verzichtet werden….

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