Der Bundestag hat am 18.2.2022 mit nachfolgender Zustimmung des Bundesrates die Sonderregeln für den Bezug von erhöhtem Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2022 verlängert. Ungeteilte Zustimmung verdient das allerdings nicht.
Hintergrund
Bereits am 9.2.2022 hatte das Bundeskabinett eine Verlängerung der bisherigen Regeln für eine erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben dem jetzt zugestimmt (s. hierzu NWB Online-Nachricht: Bundestag beschließt Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld). Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert, aktuell beträgt sie 24 Monate. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31.3.2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Leiharbeitnehmer sollen künftig kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten.
Wie ist die abermalige Verlängerung zu bewerten?
Kurzarbeit hat sich vor allem wegen der verlängerten Bezugsdauer und der Zugangserleichterungen als wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der Corona-Pandemie erwiesen. Andernfalls hätten vermutlich Millionen von Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz verloren. Nach Ansicht der Bundesregierung soll die jetzige Verlängerung der Corona-Sonderregeln sicherstellen, dass Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert, Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden sowie Einkommensverluste für bereits lange von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte abgemildert werden – das ist löblich. Aber Risiken und Nebenwirkungen bleiben.
Auch wenn es Branchen wie Freizeitwirtschaft, Tourismus oder Reisebranche gibt, die nach wie vor unter der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen leiden, muss allerdings konstatiert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt Anfang 2022 allgemein deutlich verbessert haben. Produzierendes, exportorientiertes Gewerbe oder Bauwirtschaft verzeichnen gute Auslastung und nach wie vor stabile Zukunftsaussichten. Die Arbeitslosenquote bewegt sich bundesweit auf einem robusten Niveau, in einzelnen Regionen ist inzwischen das Vor-Corona-Niveau mit Vollbeschäftigung erreicht. Wozu dann also den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld prolongieren?
Hinzu kommt, dass Bund und Länder in der MPK am 16.2.2022 mit einem Drei-Stufen-Plan ein Programm für den stufenweisen Ausstieg aus coronabedingten Einschränkungen für die gewerbliche Wirtschaft beschlossen haben – ich habe berichtet. Bisher geschlossene Wirtschaftszweige werden wieder geöffnet, Zutrittsschranken fallen bis 20.3.2022 sukzessive weg. Aufhebung von Beschränkungen, aber Wirtschaftshilfen – auch das (erleichterte) Kurzarbeitergeld verlängern – verträgt sich das? Ich meine nein.
Die Verlängerung ist teuer und belastet den Bundeshaushalt über Gebühr; der Gesetzgeber selbst beziffert den Mehrbedarf der Bundesagentur für Arbeit in 2022 mit rund 450 Millionen Euro (BT-Drs. 20/734, S.3). Sie birgt vor allem aber auch das Risiko von Fehlanreizen und fördert Mitnahmeeffekte. Etliche Unternehmen könnten nämlich länger geschlossen bleiben als sie eigentlich müssten – der Staat zahlt ja munter weiter. Auch aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Verlängerung nicht unbedingt ein Gewinn: Sie müssen mit Gehaltseinbußen klarkommen, erst recht wenn der Umfang der Kurzarbeit weniger als 50 Prozent beträgt; bei regulärer Beschäftigung hätten sie demgegenüber wieder 100 Prozent des Bruttogehalts auf dem Lohnzettel: Die Basis für mehr Binnenkonsum, der wiederum die Wirtschaft weiter ankurbelt. Führende Wirtschaftsinstitute und Wirtschaftsweise kritisieren diesen opulenten „Schluck aus der Pulle“ deshalb zu Recht!
Weitere Informationen:
- BT-Drs. 20/688: https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000688.pdf
- BT-Drs. 20/734: https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000734.pdf
- Umsetzungshinweise KUG: https://www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html