Das staatliche KfW-Förderprogramm für Solartankstellen in selbstgenutztem Wohneigentum war beim Programmstart am 26.9.2023 am Tagesende bereits ausgeschöpft. Was heißt das für die Zukunft und wie ist das einzuordnen?
Hintergrund
Wer sein Elektroauto mit Solarstrom auflädt, soll dafür einen staatlichen Förderzuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bekommen – so der Plan des Bundes. Im KfW-Fördertopf sind hierfür insgesamt 500 Mio. Euro. Es gibt (besser: gab) einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, die ein E-Auto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung bestellt haben. Die Höchstfördersumme erhält nur, wer den Akku seines Fahrzeugs auch zum Entladen freigibt: Der Akku des Fahrzeugs kann so als Reserve dienen, aus der im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen oder im eigenen Haus anderweitig genutzt werden kann. Erfolgreiche Antragsteller haben für die Umsetzung zwei Jahre Zeit, erst nach erfolgter Umsetzung wird der Förderzuschuss ausgezahlt
Windhundprinzip führt zu Ansturm auf KfW-Förderprogramm
Programmstart war Dienstag, 26.9.2023. Wer zuerst kommt mahlt zuerst, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, gibt es keine Förderung. Dieses Windhundprinzip hat zu einer Überlastung des digitalen KfW-Antragsportals geführt, ferner dazu, dass bereits am Abend des ersten Antragstages die Mittel von 300 Mio. Euro für 2023 ausgeschöpft waren. Insgesamt 33.000 Anträge wurden positiv entschieden, teilt die KfW aktuell mit. Dem Vernehmen nach versucht über 190.000 Interessenten, die KfW-Antragsseiten zu erreichen – die meisten ohne Erfolg.
Wie ist das zu einzuordnen und zu bewerten?
Das Interesse an dem neuen Photovoltaik-Förderprogramm war (absehbar) riesig; einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss nimmt man – anstelle eines rückzahlbaren Kredits – gern mal so mit. Die erste Feststellung ist, dass auch dieses Förderprogramm das Digitalisierungsdefizit der öffentlichen Verwaltung aufzeigt: Hohe Antragszahlen überfordern regelmäßig die Antragsportale, sie kollabieren – was bei potentiellen Antragstellern zu Verärgerung führt. Der jetzige KfW-Fall ist nicht erste und einzige: Die Corona-Wirtschaftshilfen oder Energieförderprogramme lassen grüßen.
Ist für die ausgefallenen Antragsteller ein Trost, dass sie mit dem Restvolumen von 200 Mio. Euro im kommenden Jahr eine „zweite Chance“ erhalten? Wohl kaum – denn das Windhundrennen wird abermals zu einer Portalüberlastung führen, die Mittel werden schnell „vergriffen“ sein.
Dies lässt Zweifel reifen, ob das gesamte Förderprogramm überhaupt gut „gestrickt“ ist. Solarstrom ist zwar deutlich preiswerter als „grüner“ Strom vom Energieversorger. Die Frage ist aber, ob angesichts der derzeitigen Nachfrage nach Photovoltaik das Programm überhaupt erforderlich war und ist. Seit 2023 können Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher umsatzsteuerfrei erworben werden können; besser als eine Zuschussförderung wäre deshalb, auch Erwerb und Installation von Wallboxen umsatzsteuerlich zu entlasten.
Und: Ordnungspolitisch stellt sich die Frage, ob mit der Förderung von Eigenheimbesitzern, die sich die Installation einer Solartankstelle meist auch ohne Förderung leisten können, die richtige Zielgruppe erreicht; in der Breite hat die Bevölkerung also nichts von dem Förderprogramm, nur eine „kleine Elite“ profitiert.
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