Sky-Abo als Werbungskosten – Niederlage auch in der zweiten Halbzeit…

Über das Urteil des FG Münster vom 24. März 2015 (Az. 2 K 3027/12 E) wurde hier im Blog bereits berichtet. Kläger war dort ein Fußballspieler aus der 2. Bundesliga. Der Werbungskostenabzug für das sky-Abo wurde versagt, da der Kläger das Bundesliga- und das Sportpaket von sky nicht nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen abonniert habe. Es handele sich um Aufwendungen, die wegen des allgemeinen Interesses an den Wettbewerben einer Vielzahl von Steuerpflichtigen entstehen.

Eine ähnliche Niederlage erlitt nun auch der Torwarttrainer eines Bundesligateams vor dem FG Düsseldorf.

Wiederum sah das Gericht keine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung der Aufwendungen. Es fehle zudem an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung.

Im Gegensatz zum Spieler sei der berufliche Bezug des Trainers – wegen der Vielzahl taktischer Fragen – zwar verstärkt. Im Streitfall sei dieser allerdings eingegrenzt dadurch, dass der Kläger als Torwarttrainer tätig ist, sodass vornehmlich die Torwartsituationen von beruflichem Interesse sind.

Aus der Traum vom steuerwirksamen Fußballgucken?

Nein. Auf die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision nun unter Az. VI R 24/16 zugelassen. Gelegenheit für ein Rückspiel ist also gegeben. Wie gut, dass der BFH in der Fußballstadt München residiert.

Das FG Düsseldorf verglich das sky-Abonnement mit dem von der Rechtsprechung stets der privaten Lebensführung zugeordneten Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen und Zeitschriften durch Personen mit beruflichem Interesse an den dort vermittelten Inhalten. Das anhängige Revisionsverfahren könnte unter dieser Maßgabe nicht nur für den Profifußball, sondern auch für die – wesentlich größere – Gruppe der Lehrer von Interesse sein.

Weitere Informationen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 6 = 4