Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind mehr als nur eine Bilanzposition – sie bergen Risiken, die Anleger genau im Blick haben sollten. Am Beispiel der AGROB Immobilien AG zeigt sich, wie schnell finanzielle Verflechtungen zu einer Risikospirale werden können: Steigende Bankschulden, explodierende Zinszahlungen und massive Ausleihungen an Schwesterunternehmen gefährden die Stabilität des Unternehmens.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger schlägt Alarm und fordert dringend gesetzliche Regulierungen, um Minderheitsaktionäre vor unverantwortlichen Finanzmanövern zu schützen.
Was es mit Ausleihungen auf sich hat
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind eine Bilanzposition, die insbesondere in den Jahresabschlüssen von Muttergesellschaften oder größeren Unternehmensgruppen auftaucht. Sie gehören zu den Forderungen und spiegeln wider, dass eine Gesellschaft innerhalb eines Konzerns anderen verbundenen Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat.
Die Position „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ umfasst in der Regel finanzielle Mittel, die innerhalb eines Konzerns bereitgestellt werden, um Tochtergesellschaften, Schwesterunternehmen oder andere verbundene Unternehmen zu unterstützen. Dazu zählen langfristige Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, die häufig zur Finanzierung von Investitionen dienen, sowie kurzfristige Darlehen, die meist zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen genutzt werden. Diese finanziellen Mittel können in Form von fest vereinbarten Kreditlinien oder individuell ausgehandelten Darlehensverträgen bereitgestellt werden.
Risiken von Ausleihungen
Natürlich bringen solche Ausleihungen auch gewisse Risiken mit sich. Besonders wichtig ist die Frage, wie stabil die finanzielle Lage des verbundenen Unternehmens ist. Wenn es wirtschaftlich schlechter läuft, kann das Ausfallrisiko steigen – und im schlimmsten Fall könnten Abschreibungen notwendig werden, die sich negativ auf die eigene Bilanz auswirken.
Auch Verzögerungen bei der Rückzahlung können die eigene Liquidität belasten, vor allem dann, wenn keine ausreichenden Sicherheiten vereinbart wurden. Und nicht zu vergessen: In einigen Branchen sind die Risiken derzeit besonders hoch, was durch die aktuelle konjunkturelle Lage verstärkt wird. Dies trifft unter anderem die Immobilienbranche, zu denen auch Projektentwickler zählen.
Extremfall: AGROB Immobilien AG
Zugegeben, das Gesetz erlaubt es. Aber ganz ehrlich: Der Fall AGROB Immobilien ist wirklich extrem. Schauen wir uns die Zahlen im Detail an: In der Bilanz zum 31.12.2023 weist der Immobilienkonzern insgesamt Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 75 Millionen Euro aus. Und das bei einer Bilanzsumme von 143 Millionen Euro. Woher kommt das Geld für die Ausleihungen an verbundene Unternehmen? Auf der Passivseite der Bilanz wird es deutlich: Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr von 32 Mio. € auf 105 Mio. € gestiegen.
Dabei liegt die Restlaufzeit der Bankverbindlichkeiten zwischen einem und fünf Jahren: Die Zinslast hat sich bis 2023 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Auch der Anteil der Zinszahlungen am Umsatz gibt zu denken: Mehr als zehn Prozent des Umsatzes werden allein für Zinszahlungen benötigt.
Was das bedeutet? Eine aufgeblähte Bilanz bei sinkender Eigenkapitalquote. Oder aus Sicht der Investoren der Muttergesellschaft: Ein höheres Risiko für die Anleger, denn die Bankkredite müssen auch bei einem Ausfall der Anleihe bedient werden. Ganz zu schweigen davon, dass Geld wieder etwas kostet.
Gesetzlicher Handlungsbedarf: Forderungen der SdK
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) fordert im aktuellen Schwarzbuch Börse: Der Gesetzgeber muss ran! Es kann nicht sein, dass Großaktionäre ihre Schulden munter auf Tochtergesellschaften abwälzen und damit das Risiko für die Minderheitsaktionäre explodiert. Solche massiven Eingriffe in die Finanzen eines Unternehmens sollten nur nach einem Hauptversammlungsbeschluss erlaubt sein – und Großaktionäre sollten dabei kein Stimmrecht haben. Hier ist dringend Handlungsbedarf gefragt, um faire Bedingungen für alle Aktionäre zu schaffen.
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