Im ersten Teil hatten wir uns mit der Frage der Abschaffung des „Haftungsprivilegs“ für die Abschlussprüfung beschäftigt. Diese sollte unbedingt im Zusammenhang mit der Frage des Honorars für die Abschlussprüfung diskutiert werden. Was ist das Problem bei den Kosten für die Abschlussprüfung?
Aus Sicht eines Unternehmens ist die Abschlussprüfung eine notwendige Pflicht, der es unterliegt. Es besteht also keine Entscheidungsfreiheit, für diese Dienstleistung Geld ausgeben zu müssen. Wie meine Erfahrung in der Steuerberatung gezeigt hat, gibt es daher oftmals einen Wunsch: Es soll möglichst wenig kosten.
Status quo des Prüferhonorars
Wenn ein Unternehmen einen besonders strengen Wirtschaftsprüfer hat, der höhere Kosten verursacht, kann es damit bei den Aktionären (noch) nicht punkten. In meinen Gesprächen mit Berufsträgern habe ich auch immer wieder gehört: Wir haben schon oft erlebt, dass wir nicht mandatiert wurden, da ein Konkurrent die Leistungen günstiger angeboten hat.Durch die Verschärfung der Prüferrotation – auch bereits vor dem FISG – gab es teilweise den Effekt, dass auch bei der erneuten Bestellung der gleichen Prüfungsgesellschaft das Prüferhonorar gesunken ist. Da nun die Prüferrotation branchenübergreifend auf zehn Jahre festgelegt wurde, könnte sich dieser Effekt verstärken.Daher stellt sich die Frage: Brauchen wir eine Honorarordnung für die Abschlussprüfung, wie dies beispielsweise auch bei Notaren der Fall ist? Denn wie soll eine Prüfungsgesellschaft eine gute Leistung erbringen, wenn diese zu einem immer geringeren Preis erbracht werden soll?
Herausforderungen einer Honorarordnung
Welche Herausforderungen bringt dies mit sich? Da ist zum einen die Frage, an welchen Kriterien das Honorar festgelegt werden soll. Sicherlich ist dies im Detail nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn allein die Abstellung auf Kriterien wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse oder vergleichbare Kennzahlen bildet sicherlich nicht immer den dahinterstehenden Aufwand ab.
Doch sollte dies nicht als Ausrede gelten, nicht intensiver über die Einführung einer Honorarordnung zu diskutieren. Sicherlich müsste auch eine Art Branchenindex herangezogen, der jedoch zur Komplexität bei der Ermittlung des Prüferhonorars beitragen würde.
Sofern die Einführung einer Honorarordnung in Erwägung gezogen wird, sollte diese auf jeden Fall nach den ersten Jahren mit Erfahrungswerten überarbeitet werden. Vielleicht könnten auch die Erfahrungen aus anderen Branchen – wie beispielsweise Notare – für eine erste Honorarordnung herangezogen. Der Vergleich der Leistungen vermag schwierig sein. Dennoch vermag es sicherlich einige Parallelen geben, die aufzeigen könnten, wie eine erste Honorarordnung für die Abschlussprüfung aussehen könnte.
Eine Honorarordnung könnte jedoch der Problematik entgegenwirken, dass die Unternehmen allein auf die Kosten bei der Beauftragung einer Prüfungsgesellschaft achten. Inwieweit sich bei der Beauftragung des Abschlussprüfers etwas ändern sollte, lesen Sie im dritten und letzten Teil der Serie.