Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (5/6): Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen nach IAS 24

Fehler bei den Angaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen hat es 2020 zahlreiche gegeben. Doch es wurden nicht nur rote Karten, sondern auch viele gelbe Karten verteilt. Als gelbe Karten sind Hinweise der DPR an die geprüften Unternehmen zu verstehen. Diese Erfahrung hat dazu geführt, dass die DPR die Angaben nach IAS 24 als Prüfungsschwerpunkt festgelegt hat. Wer wissen möchte, bei welchen Unternehmen dieser Fehler festgestellt wurde, findet diese Angaben im Bundesanzeiger.

Erforderliche Angaben

Als Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind unter anderem insbesondere die folgenden Punkte zu nennen:

  • Abgrenzung bzw. Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen.
  • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen.
  • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden.
  • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
  • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie konkrete Weitergabe der Schlusserklärung.

Um eine rote Karte der DPR im kommenden Jahr zu vermeiden, sollte der Prüfungsausschuss ggf. mit dem Abschlussprüfer dies als einer der wichtigen Themen der Abschlussprüfung festgelegt werden. Vor allem, wenn es diesbezüglich mehrere Veränderungen in den letzten Jahren gegeben hat.

Im letzten Teil der Serie erfahren Sie nächste Woche, welcher nationale Prüfungsschwerpunkt aufgrund der Corona-Pandemie noch mit aufgenommen wurde.


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