Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (4/6): Leasing nach IFRS 16

IFRS 16, der relativ neue Leasing-Standard: In den vergangenen Abschlüssen hat er bei einigen Unternehmen für einen massiven Arbeitsaufwand gesorgt. Dies mag einer der Gründe gewesen sein, warum kaum ein Unternehmen die neuen Vorschriften bereits frühzeitig freiwillig angewendet hat. Das Ziel der Reform? Mehr Transparenz in den Bilanzen und weniger Möglichkeiten für Bilanzkosmetik. Ziel erreicht? Weit gefehlt. Die Corona-Pandemie sorgt gleich in den ersten Anwendungsjahren für weitere Komplexität. Kein Wunder also, dass Leasingverhältnisse erneut zu den Prüfungsschwerpunkten zählen.

Leasingverhältnisse in der Corona-Pandemie

Durch den mehrwöchigen Lockdown im Jahr 2020 haben einige Unternehmen mit ihren Vermietern Mieterleichterungen vereinbart, um ihre Liquidität zu sichern und einen Engpass vorzubeugen. Sofern Unternehmen von Erleichterungen profitiert haben, bedarf dies der Angabe im Abschluss. Ebenso müssen Leasinggeber ihre gewährten Mietzugeständnisse im Abschluss offenlegen.

Dabei müssen die folgenden Angaben gemacht werden:

  • Informationen zu Aufwendungen und Abschreibungen, die sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode auswirken.
  • Angaben zu Fälligkeitsanalysen von Leasingverbindlichkeiten und zukünftigen Mittelabflüssen, denen der Leasingnehmer potenziell ausgesetzt ist.

Was ist das Ziel?

Das Ziel aus Sicht der Abschlussadressaten ist die angemessene Angabe der Risiken. Denn die aktuellen Marktbedingungen können zu erheblichen Wertänderungen der Vermögenswerte führen. Dies betrifft insbesondere Branchen, die mit massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie kämpfen wie beispielsweise der Reisindustrie und der Event-Branche.

Nächste Woche erfahren Sie in Teil 5, welchen nationalen Prüfungsschwerpunkt die DPR aufgrund zahlreicher Fehlerfeststellungen für 2021 festgelegt hat.


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