Das heutige Wirtschaftsstrafrecht passt nicht mehr zur Komplexität der modernen Wirtschaftskriminalität. Komplexität, fehlendes Personal und zunehmende Internationalisierung der Fälle erschweren die Bestrafung der Täter. Der folgende Beitrag stellt dar, was sich verändern muss, damit Bilanzmanipulationen nicht nur aufgedeckt, sondern die Bilanzfälscher auch strafrechtlich belangt werden können.
Herausforderungen der Staatsanwälte
Die Themenvielfalt der Wirtschaftskriminalität sind immens – Bilanzfälschung ist nur eine von vielen. Neben Kursmanipulationen sorgen auch die Cum-ex-Manipulationen immer wieder für Schlagzeilen.
Staatsanwälte haben keine spezifische Ausbildung als Wirtschaftsstaatsanwalt. Entscheidend waren ihre Examensnoten im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen. Wirtschaftliche Grundlagen oder geschweige denn Erfahrung aus der freien Wirtschaft bringen daher Staatsanwälte in der Regel eher nicht mit. Auch das Wirtschaftsstrafrecht war in dem langen Jura-Studium nur ein Randgebiet.
Hier sollte überlegt werden, ob diese derzeitige Vorgehensweise ausreichend ist und wie diesem Mangel entgegengewirkt werden kann. So sollte beispielsweise diskutiert werden, ob es separates Examen mit dem Fokus auf Wirtschaftsstrafrecht geben sollte. Diese Qualifikation könnte beispielsweise Bestandteil des zweiten juristischen Staatsexamens sein und auch eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft erfordern.
Verschärfung der Strafen
Die derzeit geltenden Strafen haben keine sehr abschreckende Wirkung. In vielen Fällen geht die Bestrafung nicht über Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe hinaus. Zur Vermeidung von Bilanzmanipulationen und anderer Wirtschaftskriminalität, muss nicht nur die Aufdeckungsgefahr steigen, auch das Strafmaß sollte höher ausfallen.
Als Beispiel könnte an dieser Stelle über ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung nachgedacht werden. Allerdings können diese in einigen Fällen umgangen werden. Hier bedarf es einer intensiven Diskussion, damit dieses Mittel auch tatsächlich Wirkung zeigt und nicht nur die Komplexität der Regelungen erhöht.
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Behörden
Die Bekämpfung von Bilanzmanipulationen und anderen Taten der Wirtschaftskriminalität erfolgt heutzutage häufig immer noch sehr regional. Darin liegt das Kernproblem – denn die Taten werden grenzüberschreitend begangen. Wie der aktuelle Bilanzskandal beim Steinhoff-Konzern zeigt, erschwert dieses Kernproblem die Aufdeckung und Aufarbeitung.
Daher ist es zwingend erforderlich, dass der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden verbessert werden. Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Durch die Digitalisierung sind hier zwar theoretisch zwar die Möglichkeiten vorhanden, allerdings sorgen unterschiedliche IT-Systeme, Arbeitsweisen, Kulturen und Sprachen für eine Erschwernis der Aufarbeitung der Fälle.
Ebenso wäre eine Harmonisierung des Wirtschaftsstrafrechts auf europäischer Ebene vorteilhaft. Langfristig sollte es jedoch auch eine Angleichung auf internationaler Ebene geben. Dies sind große Herausforderungen, die sicherlich viel Zeit für die Umsetzung benötigen. Dennoch sollte dies angegangen werden.
Lesen Sie Anfang Oktober, was die Compliance gegen Bilanzmanipulationen tun kann.