Der neueste Bilanzskandal trägt den Namen Steinhoff. Gab es Warnzeichen? Gibt es Umstände, die auf einen möglichen Skandal hinweisen? Die Fälle der Vergangenheit zeigen: Es gibt einige Ähnlichkeiten, denn einige Umstände weisen bei den Skandalen Parallelen auf. Doch nun zu den Warnsignalen im Einzelnen:
- Die organisatorischen Verhältnisse im Unternehmen bieten Gelegenheit, den Betrug zu verüben. Entweder fehlen Kontrollen oder diese sind nicht wirksam.
- Die Unternehmensleitung hat den Anreiz oder es besteht der Druck nach betrügerischen Handlungen. Anreiz bedeutet, dass die Täter ein Nutzen aus der Tat ziehen.
- Die in die Delikte involvierten Personen können ihre Taten mit ihrer persönlichen inneren Einstellung in Einklang bringen und vor sich selbst rechtfertigen.
Je höher der Druck, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass betrogen wird – auch durch ansonsten ehrliche Personen. Der Druck versetzt die Betroffenen in die Lage, den Betrug vor sich zu rechtfertigen.
Es gibt eine Reihe von Warnzeichen, die auf Bilanzdelikte hindeuten. Viele Symptome sind charakteristisch und sind bei den Fällen in der Vergangenheit immer wieder aufgetaucht. Im Bereich des Branchenumfeldes sind beispielsweise folgende Warnzeichen möglich:
- Die Branche befindet sich im Abstieg und es kommt vermehrt zu Zusammenbrüchen von Unternehmen sowie einem deutlichen Rückgang der Nachfrage.
- Der Wettbewerb, in dem sich die Branche befindet, ist sehr hart und es gibt ggf. gleichzeitig eine Sättigung des Marktes.
- Die Gewinnerwartungen bei Dritten wie beispielsweise Analysten, Investoren oder Kreditgebern sind unrealistisch. Möglicherweise hat das Unternehmen durch eigene Pressemitteilungen diese Erwartungen geschürt.
Folgende Gegebenheiten seitens der Unternehmensleitung können als Warnzeichen gesehen werden:
- Der Managementstil kennzeichnet sich durch Dominanz und Aggression. Schlechte Neuigkeiten innerhalb des Unternehmens beispielsweise zum Verfehlen von Zielvorgaben werden nicht geduldet.
- Die Fluktuation im Management ist sehr hoch.
- Ergebnisprognosen der Vergangenheit wurden immer wie vorausgesagt eingehalten.
Das Verhältnis zwischen der Unternehmensleitung und dem Abschlussprüfer kann auch in einigen Fällen auf mögliche Manipulationen hindeuten:
- Die Unternehmensleitung erteilt oft sehr gut vergütete Beratungsaufträge an den Abschlussprüfer. Gleichzeitig werden die Mitglieder des Prüfungsteams von der Unternehmensleitung oft großzügig behandelt. Aufgrund der Skandale zu Beginn der 2000er Jahre hat es hier seither einige Einschränkungen gegeben, welche Leistungen der Abschlussprüfer noch erbringen darf.
- Der Abschlussprüfer wird unter Druck gesetzt, unter anderem durch die Drohung des Prüferwechsels bzw. die Kürzung des Honorars. Zudem sind möglicherweise die Zeitvorgaben der Unternehmensleitung in Bezug auf die zeitliche Durchführung der Abschlussprüfung nicht realistisch. Auch hier wurde seitens des Gesetzgebers eingegriffen: Es gibt nun die Pflichtrotation für die Abschlussprüfer.
- Es kommt zu einer deutlichen Verzögerung bei Unterlagen, die der Abschlussprüfer anfordert. Zudem werden darüber hinaus erforderliche Informationen nur widerwillig gewährt.
Neben den beschriebenen Warnzeichen gibt es noch viele weitere. Einzelne Signale an sich deuten noch nicht auf eine mögliche Bilanzmanipulation hin. Vielmehr waren es bei den Bilanzskandalen in der Vergangenheit immer eine Vielzahl der sog. „Red Flags“, die auftraten. Auch bei den Warnzeichen ist jedoch Achtung geboten: Nur weil ein Unternehmen sich in einer schwierigen Lage befindet und einige Anzeichen vorliegen, werden auch tatsächlich Manipulationen getätigt. Sollte tatsächlich manipuliert werden, kann die Unternehmensleitung den Abschlussprüfer auch auf die falsche Fährte locken, um die Aufdeckung zu verhindern und den Fokus der Prüfung auf angebliche Risiken liegt.
Anfang Oktober folgt mein Blog-Beitrag zu der Frage, welchen Anreiz es gibt, die Zahlen zu manipulieren.
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge:
Vier gewinnt: Big4 gewinnen durch Abschlussprüfer-Rotation neue Mandate
Führt die externe Rotationspflicht zu einer Verringerung der Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt?