1,9 Milliarden Euro – die Zahl des Jahres 2020. Sie geisterte durch die Medien. Diese Summe sollte auf Treuhandkonten von Wirecard auf den Philippinen liegen. Mittlerweile ist bekannt: Diese Summe war bei den betroffenen Banken gar nicht vorhanden.
Ich hatte über die entscheidende Befragung von EY im Untersuchungsausschuss und das Schreiben von EY aus dem Jahr 2016 berichtet (s.u.). Mittlerweile liegt dem Untersuchungsausschuss auch der Wambach-Bericht vor, der Versäumnisse bei EY sieht. Doch was ist eigentlich der Hintergrund der Geschichte? Schauen wir uns das Thema Treuhandkonten noch einmal genauer an.
Die entscheidende Streitfrage: Cash oder finanzielle Vermögenswerte?
Die Guthaben auf Treuhandkonten wurden in der Bilanz unter „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ verbucht. Ob das korrekt ist oder nicht: Darüber gibt es auch unter Experten bislang keine Einigkeit. Wirecard hatte zwar laut den Aussagen des KPMG-Sondergutachtens ein eigenes Gutachten für die Beurteilung, die die Einordnung der Treuhandguthaben als Zahlungsmittel für zulässig erachtet. Das interessante an der Geschichte: Die gutachterliche Stellungnahme war beim Abschluss der Untersuchung von KPMG ein unvollständiger Entwurf einer auf Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft.
Die zentralen Annahmen in dem Gutachten weichen von denen ab, die KPMG vorlagen. Doch genau diese sind für die Schlussfolgerungen der Fragestellung entscheidend. Abschließend geklärt wurde meines Wissens diese Frage noch nicht, auch wenn sie eine der der Knackpunkte im Caus Wirecard ist.
Ist dies nur ein Streit unter Experten? Keinesfalls. Da KPMG offenbar andere Informationen zugrunde lagen als den anderen Gutachtern ist ein Vergleich kaum möglich. Aus Sicht von Wirecard – und auch den Prüfern von EY – war die Einordnung als „Cash“ eine praktische Sache.
Warum die Einordnung als Cash für so viel Wirbel sorgt
Wirecard hatte eine sprudelnde Liquidität – zumindest laut der testierten Bilanzen. Diesen Liquiditäts-Sprudel hatte ich schon mehrfach kritisch analysiert. Doch an dieser Stelle möchte ich auf den folgenden Aspekt eingehen: Was wäre denn gewesen, wenn die Guthaben auf Treuhandkonten als finanzielle Vermögenswerte verbucht worden wären? Oder noch etwas anders gedacht: Was wäre gewesen, wenn die Abwicklung der Geschäfte mit den Drittpartnern nicht über Treuhandkonten gelaufen wäre? Nun aber der Reihe nach.
Bei einer Verbuchung als finanzielle Vermögenswerte wäre die Liquidität deutlich geringer ausgefallen. Damit wäre aus den Bilanzen noch deutlicher ersichtlich geworden, dass hier irgendetwas fehlt bei den steil ansteigenden Gewinnen – und zwar Liquidität. Denn hohe Dividenden, die diese verringert hätten, hat Wirecard nicht gezahlt.
Vor Wirecard mit den Treuhandkonten „arbeitete“, stiegen die Forderungen im Zeitablauf immer weiter an. Dies hat vermutlich auch bei der Abschlussprüfung zu Fragen geführt, denn wenn diese nicht beglichen werden, muss irgendwann eine Wertberichtigung und damit eine Gewinnverringerung erfolgen. Nicht unbedingt das, was sich ein Vorstand wie Braun gewünscht hat. Doch beim Testieren von Cash gibt es dieses Problem nicht, denn eine Saldenbestätigung – sofern sie dann auch eingeholt wird – ist ausreichend. Dies hatten die Prüfer von EY auch bei der Befragung im Untersuchungsausschuss zugegeben.
Neben den Treuhandkonten hatte Wirecard auch durch Zukäufe erhebliche Summen immaterieller Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen. Was es mit dem umstrittenen Indien-Deal auf Sicht hat und zu welcher Erkenntnis das KPMG-Gutachten gekommen ist, lesen Sie Anfang Juni.
Lesen Sie dazu auch:
- https://www.nwb-experten-blog.de/untersuchungsausschuss-wirecard-was-ich-als-bilanzexpertin-aus-den-sitzungen-der-letzten-woche-mitnehme/
- https://www.finance-magazin.de/blogs/abgeschminkt/wie-kam-wirecard-auf-den-trick-mit-den-treuhandkonten-2077401/
- https://www.finance-magazin.de/banking-berater/wirtschaftspruefer/wirecard-anlegerschuetzer-drohen-ey-mit-klagewelle-2078981/