Rückschlag für die EU-Kommission: Keine Milliarden-Steuernachzahlungen durch Apple

Seit vielen Jahren hält der Streit zwischen der EU-Kommission und dem Apple-Konzern über (zu) geringe Steuerzahlungen, welche am Standort Irland beglichen werden, schon an. Am 15.07.2020 gab es dazu nunmehr einen ersten Richterspruch – der deutlich zugunsten von Apple ausfällt. Das letzte Wort ist hier allerdings noch nicht gesprochen.

Zum Hintergrund:

In Irland hat Apple seine Europazentrale. Dort macht der Konzern auch sehr gute Umsätze, zahlt jedoch vergleichsweise geringe Steuern an den irischen Fiskus. Seitens der EU-Kommission ist die (zu) geringe Steuerabführung ein eindeutiger Fall von rechtswidrigen Steuervergünstigungen und nach EU-Recht verbotenen staatlichen Beihilfen. Für den Zeitraum 2004 – 2013 sah die Kommission Irland daher in der Verpflichtung, von Apple einen Betrag von 13 Milliarden Euro nachzahlen zu lassen. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 daher aufgefordert, diesen Betrag in Irland aufgrund von unzulässigen steuerlichen Sonderbehandlungen Irlands gegenüber dem Konzern zu begleichen. Vor allem durch Umbuchungen seien die Gewinne in Europa recht klein gerechnet worden. So hatte die Kommission errechnet, dass die Tochterfirmen des US-Konzerns in Irland im Jahr 2014 auf ihren Gewinn nur 0,005 Prozent Steuern zahlen mussten. Irland und Apple klagten gegen die Steuernachforderung der EU-Kommission.

Niederlage für die EU-Kommission:

Am vergangenen Mittwoch urteilte das Gericht der Europäischen Union (EuG) nunmehr in Luxemburg, dass die Steuerentscheidung der Kommission gegen den US-Konzern nichtig sei. Das Gericht konstatierte, die Kommission habe nicht belegen können, dass das Unternehmen in Irland tatsächlich zu wenig Steuern gezahlt und der irische Fiskus rechtswidrige, unfaire Vorteile gewährt habe. Insbesondere habe Apple keine Sonderkonditionen erhalten, welche anderen Unternehmen nicht zugestanden hätten. Apple argumentierte vor Gericht, dass die Erträge der besagten irischen Tochterfirma vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Denn in Irland sei nur der Vertrieb der Geräte geregelt, während die eigentliche Wertschöpfung – z.B. durch die Entwicklung der iPhones, iPads und anderen Geräte – maßgeblich vielmehr in den USA entstanden sei. In Konsequenz hätte man die Erträge zum größten Teil auch dort versteuern müssen.

Das Gericht stellte zwar fest, dass die irischen Steuergesetze zum Teil unvollständig und in sich nicht eindeutig und schlüssig seien, darin könne aber noch keine unzulässige Beihilfe zu sehen sein. Ein besonderer Vorteil sei Apple zumindest nicht gewährt worden.

Apple und Irland sehen sich bestätigt

Sowohl der Konzern als auch Irland selbst begrüßten das Urteil. So teilte der Konzern mit, dass es in diesem Fall nicht darum ginge, wie viele Steuern gezahlt würden, sondern wo sie zu zahlen sind. Man sei stolz darauf, der größte Steuerzahler der Welt zu sein, „denn wir kennen die wichtige gesellschaftliche Rolle von Steuern“, so das Unternehmen. Irland begrüßte die Entscheidung dahingehend, dass seine Einschätzung bestätigt wurde, dass es keine illegale Beihilfe gegeben habe.

Aller Voraussicht nach wird der Streit in seiner letzten Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Die Kommission hat nun zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.

Neue Entflammung des Themas „Digitalsteuer“?

Nicht nur Apple, sondern auch andere US-Großkonzerne wie Google, Facebook oder Starbucks stehen seit Jahren in der Kritik, in Europa zu wenig Steuern zu zahlen. Gegenmaßnahmen – man denke an die umfassenden Änderungen im Rahmen von BEPS – wurden ergriffen, um hier Einhalt zu gewähren; mit teilweise aber nur mäßigem Erfolg. Aufgekommen ist auch immer wieder die Diskussion über die Einführung einer Digitalsteuer innerhalb der EU. Denn: Die Steuersysteme in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gelten für die Besteuerung digitaler Produkte als weitestgehend „antiquiert“, können Konzerne durch die Nutzung von Löchern in dem System ihre Gewinne doch so verlagern, dass in einem Land möglichst gar keine bis minimale Steuern generiert werden.

Versuche zur Einführung einer Digitalsteuer waren indes am Wiederstand von einzelnen EU-Staaten allerdings im vergangenen Jahr gescheitert. Und auch die USA scheinen an einer derartigen Steuer oder gar einem globalen Abkommen zur Besteuerung von digitalen Produkten kein Interesse zu haben, da sie eine deutliche Benachteiligung ihrer Unternehmen fürchten. Es bleibt daher zu hoffen, dass neue Überlegungen schnellstmöglich geäußert und innovative Impulse zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in Kürze gesetzt werden, damit letztendlich geregelt wird, mit welchen Maßnahmen eine gerecht(er)e Steuerallokation weltweit realisiert werden kann.

 

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