Hybrid-Anleihen bieten Unternehmen finanzielle Flexibilität, bergen aber auch bilanzielle Risiken. Südzucker setzt auf diese spezielle Finanzierungsform, um die Kapitalkosten zu optimieren und die Bonität zu verbessern. Doch das hat seinen Preis, wie ein Blick in die Geschäftsberichte zeigt. Und wie so oft: Dem Cashflow ist es egal, wo die Hybrid-Anleihe in der Bilanz steht. Ihn interessieren nur die Geldflüsse. Und diese gibt es bei Hybrid-Anleihen nicht zu knapp.
Was sich hinter einer Hybridanleihe verbirgt
Hybrid-Anleihen sind eine besondere Form von Wertpapieren, die Merkmale von Anleihen und Aktien geschickt miteinander verbinden. Diese komplexen Finanzinstrumente ermöglichen Unternehmen eine flexible Finanzierungsstrategie und bieten Investoren interessante Anlagemöglichkeiten. Im Kern unterscheiden sich Hybrid-Anleihen von traditionellen Anleihen durch ihre besonderen Eigenschaften.
Sie weisen in der Regel deutlich höhere Renditen auf und haben sehr lange oder sogar unbegrenzte Laufzeiten. Charakteristisch ist auch ihre Nachrangigkeit, was bedeutet, dass Anleger im Insolvenzfall zwar nach Hauptgläubigern, aber vor Aktionären bedient werden. Ein besonderes Merkmal ist die Flexibilität bei Zinszahlungen. Unternehmen können diese je nach wirtschaftlicher Situation aussetzen oder verschieben. Für Emittenten bieten Hybrid-Anleihen den Vorteil, Kapitalkosten zu optimieren und eine Verwässerung bestehender Aktien zu vermeiden. Investoren wiederum profitieren von attraktiven Renditen, müssen aber auch ein höheres Risiko und stärkere Kursschwankungen akzeptieren.
Wie Hybrid-Anleihen in der Bilanz ausgewiesen werden
Die bilanzielle Behandlung von Hybrid-Anleihen variiert je nach angewandtem Rechnungslegungsstandard. Nach dem HGB werden Hybridanleihen grundsätzlich als Fremdkapital qualifiziert und in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen, selbst wenn sie eine unbegrenzte Laufzeit haben.
Im Gegensatz dazu können Hybrid-Anleihen nach IFRS als Eigenkapital passiviert werden, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine unbegrenzte Laufzeit, die Möglichkeit zur Zinsstundung und die Nachrangigkeit der Anleihe. Die Bewertung erfolgt im HGB zum Rückzahlungsbetrag, während sie nach IFRS von der Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital abhängt.
In der Praxis setzen Ratingagenturen Hybrid-Anleihen üblicherweise zu 50% als Eigenkapital und zu 50% als Finanzverbindlichkeiten an, was die Kreditkennzahlen des Emittenten beeinflusst. Je nach Ausgestaltung können Hybrid-Anleihen in der Bilanz der Emittenten auch als Eigenkapital ausgewiesen werden. Letztendlich hängt die genaue bilanzielle Behandlung stark von der spezifischen Struktur der Hybrid-Anleihe und den geltenden Rechnungslegungsvorschriften ab.
Praxisbeispiel Südzucker: Teuer erkaufte Flexibilität
Südzucker hat vor zwanzig Jahren eine Hybrid-Anleihe im Volumen von 700 Mio. € begeben. Die Konditionen? Die Anleihe ist unbegrenzt und nachrangig. Südzucker kann sie kündigen, allerdings nur vollständig und nicht in Teilbeträgen. Dieses Kündigungsrecht setzt allerdings voraus, dass Südzucker die alte Anleihe durch eine neue ersetzt und die Erlöse der neuen Anleihe für die Rückzahlung der alten verwendet wird. Sie möchten es genauer wissen? Dann schauen Sie in den Anhang des Geschäftsberichtes 2023/2024 auf Seite 167. Dort finden Sie neben einer detaillierten Erläuterung u.a. zur Aussetzung von Zinszahlungen einen Verweis auf die Anlagebedingungen.
Wie stehts um die Zinsbelastung der Anleihe? Dazu liefert der Halbjahresbericht 2024/2025 auf Seite 30 die folgenden Informationen:
„Die Hybrid-Anleihe verzinst sich seit dem 30. Juni 2015 vierteljährlich variabel mit dem 3-Monats-Euribor plus 3,10 % p. a. Für den Zeitraum 28. Juni bis 30. September 2024 (ausschließlich) wurde der Vergütungssatz auf 6,822 % festgesetzt.“
Und wie wird die Hybrid-Anleihe eingestuft, als Eigen- oder Fremdkapital? Die Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s stufen die Anleihe zu 50 % als Eigenkapital ein. Dadurch verbessern sich auch Kennzahlen für das Kreditrating. Nach IFRS wird die Nachranganleihe in voller Höhe als Eigenkapital ausgewiesen.
Und mein Senf dazu
Die Anrechnung als Eigenkapital für relevante Kennzahlen bei der Kreditvergabe klingt gut. Aber sie ist teuer erkauft: Denn die Zinsen auf die Hybrid-Anleihe sind erheblich und belasten die Liquidität nicht unerheblich. Und mangels Rückzahlung ändert sich die Höhe nur, wenn sich der 3-Monats-EURIBOR ändert. Kurzum: Geld kostet hier richtig viel Geld. Auch dann, wenn die Zinszahlungen aufgrund der vereinbarten Anleihebedingungen verschoben oder ausgesetzt werden können.
Und nicht zu vergessen: Entscheidend bei Hybrid-Anleihen ist vor allem die Sprache des Jahresabschlusses: HGB oder IFRS. Denn danach richtet sich, ob der Ausweis als Fremdkapital (HGB) oder Eigenkapital (IFRS) erfolgt. Insbesondere die Eigenkapitalquote wird sich in solchen Fällen zwischen einer HGB- und einer IFRS-Bilanz deutlich unterscheiden.
Auch wenn der Ausweis der Hybrid-Anleihe als Eigenkapital einige Kennzahlen aufhübscht: Dem Cashflow ist das völlig egal. Denn ihn interessieren nur die Geldabflüsse. Und die Geldabflüsse sind angesichts der Zinszahlungen nicht unerheblich. Auch wenn die genaue Höhe im Geschäftsbericht nicht explizit genannt wird, lässt sie sich anhand der genannten Daten grob abschätzen.
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