Investitionen in zukunftsfähige Verkehrskonzepte notwendig
Das Thema Fahrverbote für Diesel schwebt derzeit in der Luft. Kommt es? Wann kommt es? Und vor allem: Wie wirkt sich dies auf den Wert der Dieselfahrzeuge aus? Vor allem im Auto-Ländle Baden-Württemberg ein heißes Thema.
Freiburg, die Fahrradstadt. Seit gestern der Grüne-Oberbürgermeister abgewählt und der parteilose Martin Horn als Nachfolger mit deutlicher Mehrheit gewählt. Verkehrsinfarkte an Brückentagen blockieren den Verkehrsfluss durch die vielen Baustellen in der Stadt. Grünen-Politiker kritisieren die fehlende Betrachtung der Klimapolitik und Nachhaltigkeit.
Stuttgart, die Autostadt. Schlechte Luft. Feinstaubalarm ist Dauerthema. Arbeitnehmer richten ihre Gleitzeiten nach den Stauzeiten der Landeshauptstadt. Heimat von namhaften Automobilherstellern und damit viele Arbeitsplätze in der Automobilindustrie. Einer der Gründe, warum es dem Bundesland wirtschaftlich so gut geht.
Wir wirkt sich ein Verbot von Dieselfahrzeugen in Stuttgart auf den Wert von Dieselfahrzeugen aus? Müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden? Betrachten wir die Details.
Sofern in einer Großstadt Dieselfahrzeuge verboten werden, hat dies folgende Konsequenzen: Der Wert dieser Fahrzeuge wird sinken. Rechtfertigt dies eine außerplanmäßige Abschreibung? Es handelt sich schließlich lediglich um ein regionales Verbot. Durch dieses Verbot wird der Verkaufspreis eines Dieselfahrzeuges niedriger sein als bisher. Allerdings muss das Auto nicht zwangsläufig in Stuttgart veräußert, sondern könnte in einer anderen Stadt wie beispielsweise Freiburg zu einem höheren Preis als in Stuttgart verkauft werden.
Wo liegt das Problem? Wenn nun Dieselbesitzer ihre Autos in Freiburg verkaufen wollen, wird dort das Angebot steigen. Dieses höhere Angebot führt bei einer nicht gleichmäßig ansteigenden Nachfrage – wovon eher nicht auszugehen ist – zu niedrigeren Verkaufspreisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge.
Und was heißt dies nun? Auch regionale Dieselverbote wirken sich überregional auf die Preise für Gebrauchtwagen aus. Denn mit steigendem Angebot entsprechender Fahrzeuge und bei konstanter Nachfrage sinkt deren Preis.
Diese Erkenntnis hat für mögliche außerplanmäßige Abschreibungen auf Dieselfahrzeuge folgende Konsequenz: Sofern von einer voraussichtlich dauerhaften – d.h. länger als ein Jahr – anhaltenden Wertminderung auszugehen ist, werden die Fahrzeuge außerplanmäßig abgeschrieben werden müssen.
Die spannende Frage, die sich stellen wird: Welcher Verkaufspreis am aktuellen Markt ist maßgeblich für die Ermittlung der Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung? Sollte tatsächlich ein Fahrverbot kommen, wird es hierzu in den nächsten Jahren sicherlich einige Diskussionen und ggf. auch Ausfechtungen der Höhe vor Gericht geben.
Was dieses Beispiel auch zeigt: Verbot hin oder her – in den nächsten Jahren müssen Investitionen in innovative Verkehrskonzepte getätigt werden. Da wären wir wieder beim Thema: Forschung und Entwicklung. Aber: Hochkonjunktur macht träge.
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