Das IfSG wird abermals geändert, das haben Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 beschlossen. Kernpunkt ist ein neuer § 28a IfSG, der während einer pandemischen Lage erforderliche Eingriffs- und Beschränkungsmaßnahmen auf eine rechtssichere Grundlage stellen will. Eine erste Bewertung. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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Am 13.11.2020 hat die Bundesregierung die sog. Novemberhilfe weiter konkretisiert. Wem hilft das und wem hilft das nicht? Hintergrund Der Teil-Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 und die damit von 2.11.2020 bis Ende November 2020 angeordneten Schließungsmaßnahmen stellen weitere Bereiche der Wirtschaft vor immer größere Liquiditätsprobleme. Deshalb hat der Bund für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen die Gewährung einer „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. „Novemberhilfe“ beschlossen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen (BL-Beschluss vom 28.10.2020, Ziff.11). Die Hilfen sollen „zügig“ bei den Betroffenen ankommen. Erste Einzelheiten dazu hat das BMF am 5.11.2020 auf...
Am 18.11.2020 soll der Bundestag abschließend über ein „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BT-Drs. 19/23944) abstimmen. Ein Kernpunkt ist ein neuer § 28 a IfSG, der eine ausreichende gesetzliche Grundlage für grundrechtsbeschränkende Eingriffsmaßnahmen während der Corona-Pandemie schaffen soll. Was ist davon zu halten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen...
Der Bund gewährt die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ als einmalige, nicht rückzahlbare Kostenpauschale für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erfolgten Maßnahmen temporär geschlossen wird. Nach ersten bekanntgewordenen Förderdetails zeigt sich: Für Gastronomen kann die Wirtschaftshilfe zu einer Überkompensation der Kosten führen – ein gutes Geschäft! Hintergrund Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der...
Die Bayerische Staatsregierung hat am 27.10.2020 weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 angekündigt, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten. Dabei soll es auch einen Unternehmerlohn für Soloselbständige in der Kultur geben. Kurz zum Hintergrund Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur ein Wirtschaftszweig: Deutschland ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken in schweren Corona-Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die fehlenden Veranstaltungen, haben die Kunst- und Kulturschaffenden in ganz Deutschland schwer getroffen. Soloselbständige Künstler, aber auch Einrichtungen der Kreativ- und Kulturwirtschaft leiden besonders unter Beschränkungsmaßnahmen: sie erzielen keine Einnahmen. Von den Hilfsprogrammen des Bundes profitieren...
Seit 2.11.2020 gilt der von Bund und Ländern am 28.10.2020 geschlossenen Teil-Lockdown. Neben Kontaktbeschränkungen sind etliche Wirtschaftsbranchen von vollständigen Schließungsanordnungen betroffen, auch wenn der hiermit verbundenen Umsatzausfall entschädigt werden soll. Inzwischen aber nimmt die Klagewelle gegen die neuen Einschränkungen erheblich zu. Wie ist das zu bewerten? Hintergrund Ich habe berichtet: Am 28.10.2020 haben sich die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens verständigt. Diese gelten seit dem 2.11.2020 und sind zunächst bis Ende November befristet. Während Industrie und Handel sowie Kitas, Kirchen und Schulen offen bleiben, müssen Hoteliers und...
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