Seit 21.10.2020 läuft das Corona-Bundesprogramm „Überbrückungshilfe II“. Für November 2020 stellt der Bund zusätzlich eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) zur Verfügung, um den von coronabedingten staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffenen Wirtschaftsteilnehmern eine Kompensation für erlittene Umsatzeinbußen. Inzwischen haben BMF/BMWi die Fördermodalitäten nochmals geändert und finalisiert. Die Bearbeitung und Auszahlung können beginnen! Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe II Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können seit dem 21.10.2020 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen berechtigten Dritten (Rechtsanwälte, Angehörige der steuerberatenden Berufe) über das vom BMWi zur Verfügung gestellte online-Portal (Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Über Einzelheiten der Überbrückungshilfe...
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Corona-Lockdown, Ladenschließung, kein Umsatz, aber fortlaufende Mietkosten: Kann der Gewerbemieter bei einer coronabedingten Schließungsanordnung wegen Mietmangels die Miete mindern? Wie die Gerichte hierzu urteilen. Hintergrund Die wirtschaftlichen Folgen der seit März 2020 in Deutschland um sich greifenden Corona-Pandemie betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaftsbürger, sondern zunehmend auch private Rechtsverhältnisse. Wenn aufgrund einer staatlichen Schließungsanordnung ein Gewerbetreibender sein Ladengeschäft nicht mehr öffnen darf und deshalb keinen Umsatz erzielt, ist „automatisch“ auch das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter betroffen. Zahlt der gewerbliche Mieter eine rein umsatzbezogene Miete, ist er „fein raus“, wenn er während eines Lockdowns keinen Umsatz erwirtschaftet....
Ab dem 25.11.2020 können Soloselbständige die sog. Novemberhilfe bis zu einem Betrag von 5.000 Euro ohne Einschaltung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfer direkt beantragen: Über das ELSTER-Verfahren. Was ist dabei zu beachten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
In der aktuellen Corona-Krise versprechen BMF und BMWi immer wieder „schnell“ und „unbürokratische“ Finanzhilfen. Dort Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe kommen auch bis 20.11.2020 noch immer nicht bei der Betroffenen an, die finanzielle Not im Lockdown wird immer größer. Woran hapert`s? Hintergrund Seit März 2020 versucht der Bund seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Auswirkungen mit umfangreichen direkten finanziellen Hilfspaketen abzumildern: zunächst mit der Soforthilfe (bis 31.5.2020), danach mit der Überbrückungshilfe I (vom 1.6.2020 bis 31.8.2020), im Anschluss die Überbrückungshilfe II (1.9.2020 bis 31.12.2020), zuletzt mit der Novemberhilfe (1.11. bis 30.11.2020). Eine neue, weitere Überbrückungshilfe III, die zusätzlich eine Neustarthilfe für...
Die EU-Kommission (KOM) hat) am 20.11.2020 die Genehmigung der „Bundesregelung Fixkosten“ erteilt. Damit ist nun auch offiziell die beihilferechtliche Grundlage für die Überbrückungshilfe II gelegt, deren Auszahlung ab sofort erfolgen darf. Die Bundesregelung bildet ebenso den beihilferechtlichen Rahmen für die Überbrückungshilfe III sowie die zweite Stufe der Novemberhilfen. Hintergrund Seit 21.10.2020 kann die Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt werden, mit der der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen dem 1.9.2020 und 31.12.2020 abfedern will. Dazu habe ich ausführlich an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 3335). Sie schließt unmittelbar an die Überbrückungshilfe I an, die sich auf...
In einer Eil-Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH- v. 17.11.2020/ Vf. 90 – VII-20) es abermals abgelehnt, Bestimmungen der bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmen VO (8. BayIfSMV v. 30.10.2020, BayMBl Nr.616) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Die Begründung allerdings ist irritierend. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen...
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