Am 31.12.2024 endet die Möglichkeit, Arbeitnehmern eine steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) nach § 3 Nr.11c EStG zu zahlen. Worauf Arbeitgeber jetzt noch achten sollten. Hintergrund Mit dem sog. dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition eine Inflationsausgleichsprämie auf den Weg gebracht. Hintergrund waren die gestiegenen Verbraucherpreise und die hohen Energiekosten. Mit der IAP können Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Zeitraum vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 eine Prämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen zu zahlen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (v. 19.10.2024, BGBl. I S. 1743), das am…
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Am 28.11.2024 hat das BVerfG entschieden, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) von privaten EEG-Anlagenbetreibern durch die Umverteilung der „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher (§§ 13 ff.; 29 StromPBG) als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt gerechtfertigt war. Rechtlicher Hintergrund Die Strompreisbremse wurde im Dezember 2022 vom Bundestag als Reaktion auf den massiven Strompreisanstieg als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine beschlossen (StromPBG, BGBl 2022 I S. 2512). Die §§ 13-18, 29 StromPBG regeln unter anderem, dass Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung…
Die in 2024 gestartete sog. Heizungsförderung kann auf den Internetseiten der KfW beantragt werden. Aber nach dem Aus der Ampel-Regierung bricht jetzt Hektik aus, ob die KfW-Förderprogramme in 2025 überhaupt fortgesetzt werden. Was sollten potentielle Antragsteller jetzt bedenken? Vorläufige Haushaltsführung bis zum Bundeshaushalt 2025 Seit dem Bruch der Ampel-Koalition am 6.11.2024 herrscht im Bundestag weitgehend Stillstand. Das gilt auch für die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2024 und für den Haushalt 2025. Für den Nachtragshaushalt 2024 hat der neue Bundesfinanzminister wissen lassen, dass es zu einer Haushaltssperre nicht kommen werde, weil die genehmigten Haushaltsmittel 2024 – auch dank Umschichtungen – ausreichen werden.…
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der BEV zugestimmt, allerdings nur „mit Maßgaben“. Jetzt muss sich das Bundeskabinett erneut mit der BEV befassen und entscheiden, ob sie die Änderungsvorschläge übernimmt. Hintergrund Das Bundeskabinett hat am 9.10.2024 final die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsverordnung – BEV) beschlossen, die nach Zustimmung des Bundesrates das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, BGBl 2024 I Nr. 323 v. 29.10.2024) ergänzen soll, das im Wesentlichen am 1.1.2025 in Kraft tritt. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, umfasst 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich…
Das BVerfG verkündet am 28.11.2024 seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der sog. Gewinnabschöpfung nach dem Strompreisbremsengesetz – StromPBG (BVerfG – 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23. Worum geht es und was bedeutet das? Rechtlicher Hintergrund und Gegenstand des Verfahrens Die Strompreisbremse war vom Bundestag im Dezember 2022 beschlossen worden (BGBl 2022 S. 2512, nachdem im Laufe des Jahres 2022 der Strompreis massiv angestiegen war. Hauptgrund hierfür war die gezielte Verknappung der Gaslieferungen durch Russland im Zuge des Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die von den Beschwerdeführern unmittelbar angegriffenen Vorschriften (§§ 13 – 18; 29 StromPBG) regeln unter anderem, dass Betreiber von…
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll ab 1.1.2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Das geht aus einer Verordnung (BT-Drs. 20/13710) der Bundesregierung vom 10.11.2024 hervor. Bundestag und Bundesrat müssen aber erst noch zustimmen. Hintergrund Die soziale Pflegeversicherung wird grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Der Beitragssatz beträgt seit 1.7.2023 allgemein 3,4 Prozent, bei Kinderlosen 4 Prozent des Bruttogehalts. Eine abweichende Regelung gilt im Bundesland Sachsen, das bei der Einführung der Pflegeversicherung keinen Feiertag gestrichen hatte. Dort entfallen von den 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag 2,2 Prozent auf die Beschäftigten und 1,2 Prozent auf die Arbeitgeber. Für die Umsetzung einer Beitragssatzanhebung in…
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Sondervermögen „Infrastruktur“ und Änderung der Schuldenbremse im Bundestag – Risiken und Nebenwirkungen
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§ 174 AO – Rettungsanker bei falschen zeitlichen Umsatzzuordnungen?
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