Kann sich ein Senior Partner einer großen Unternehmensberatung auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Das Landesarbeitsgericht Köln befasste sich in seinem Urteil vom 18.01.2018 (Az: 7 Sa 292/17) mit einem Sachverhalt, der für Beratungsunternehmen spannend ist. Im entschiedenen Fall waren ca. 120 von den ca. 1000 Mitarbeitern des in der Rechtsform der GmbH organisierten Beratungsunternehmens als Geschäftsführer bestellt. Sie traten am Markt unter der Bezeichnung „Partner“ oder „Senior Partner“ auf. Ein Beitrag von: Dr. Christian Bosse Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Stuttgart Autor von verschiedenen Fachbüchern und Aufsätzen im Bereich Recht Tätigkeitsspektrum: Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht von Geschäftsführern Warum blogge...
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Minderheitsgesellschafter der GmbH, die als Geschäftsführer tätig sind, üben nur in Ausnahmefällen eine selbständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn aus. Im vorliegenden Fall befasste sich das BSG in zwei vom 14.03.2018 datierenden Entscheidungen (B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R) erneut mit der Frage, durch welche gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen einem Minderheitsgesellschafter eine dauerhaft gefestigte unternehmerische Stellung eingeräumt werden, kann, die eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ausschließt. Ein Beitrag von: Dr. Christian Bosse Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Stuttgart Autor von verschiedenen Fachbüchern und Aufsätzen im Bereich Recht Tätigkeitsspektrum: Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht von Geschäftsführern Warum...
„Das nächste Google oder Airbnb kommt aus Deutschland!“ Im Fake News-Zeitalter lässt sich eine solche Aussage zwar ohne größeres Aufsehen treffen. Wer aber die heimische Startup-Welt etwas kennt, weiß um die strukturellen Probleme, mit der hiesige FinTechs und andere digitale Innovatoren zu kämpfen haben. Ausgangslage Venture Capital Nicht zuletzt das mangelnde Wagniskapital (engl. Venture Capital, kurz VC) in Deutschland macht es unwahrscheinlich, dass die nächsten Internetgiganten in Berlin, Hamburg oder München herangezogen und von da aus die Welt verändern werden. Jedes Jahr bestätigen Studien, dass die Venture Capital-Investoren hiesige technologieorientierte Unternehmer nicht mit dem nötigen Kapital versorgen mögen, wie es...
Besonders langjährig Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren wurden, haben frühestens Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben (§ 236b SGB VI). Auf die Wartezeit werden entsprechend § 51 Abs. 3a Nr. 3a SGB VI grundsätzlich Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung angerechnet; jedoch als Ausnahmeregelung keine Zeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt (sog. Rückausnahme). Mit welchen Zeiten diese Wartezeit erfüllt werden kann, kann im Einzelfall strittig sein....
(Fehlender) Wohnraum ist nach wie vor eines der heißest diskutierten Themen in Berlin. Eine Lösung wäre Wohnungsbau, allerdings hat Berlin eine „Bausenatorin, die nicht baut“, wie der „Tagesspiegel“ kürzlich titelte. Verbieten ist einfacher, aber richtig verbieten wiederum nicht ganz so einfach, so dass das Zweckentfremdungsgesetz jetzt schon zum zweiten Mal „nachgebessert“ wurde. Der Gesetzesentwurf wurde in der Presse breit dargestellt, die angekündigte „60-Tage-Regelung“ zu Ferienwohnungen wurde allerdings gar nicht Gesetz, dafür wurden in letzter Minute die Bußgelder drastisch erhöht: Für einen Verstoß gegen die (neue) Anzeige- und Registrierungspflicht drohen bis zu 250.000 €. Ein Beitrag von: Johannes Hofele Sprecher des Arbeitskreises...
§ 12 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) hat zum Ziel, dass Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall und an Feiertagen einen Entgeltfortzahlungsanspruch erhalten. Von den Vorschriften darf nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 TVG). Die Regelungen müssen aber nicht zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen, d.h. Regelungen der Tarifvertragsparteien sind möglich, wenn sie lediglich für den Arbeitnehmer neutral oder ambivalent sind (pauschalierende Regelungen, die nicht strukturell auf eine Benachteiligung der Arbeitnehmer abzielen). § 4 Abs. 3 TVG kann nicht als Maßstab für das Entgeltfortzahlungsgesetz herangezogen werden. Nach dieser Norm sind abweichende Abmachungen nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet...
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