Das Urteil des BGH vom 14. November 2018 (VIII ZR 109/18) wird in der Presse gerade als „Stärkung des Mieterschutzes“ kolportiert, dabei ist das aus meiner Sicht gar kein (rein) mietrechtliches Problem, sondern eine Frage der Auslegung von AGB in Kaufverträgen. Eine Gemeinde hatte „Siedlungshäuser“ vermietet und den Mietern anscheinend lebenslange Wohnrechte zugesagt. Bei den Häusern handelt es sich um Zweifamilienhäuser, bei denen mietrechtlich die Besonderheit besteht, dass der Kündigungsschutz für den Vermieter erleichtert ist, wenn er selbst darin wohnt (§ 573a BGB). Die Gemeinde verkauft diese Häuser an einzelne Erwerber. In den Kaufverträgen ist jeweils eine Klausel enthalten, in...
Recht
- All Posts
- Recht
Wer in seinem Leben noch keinen Streit mit einem Versicherer erlebt hat, dürfte in aller Regel unterversichert sein. Oder man hat einen herausragenden Versicherungsvertreter auf Kurzwahl. Alle anderen geraten irgendwann in Meinungsverschiedenheiten. Schützenhilfe im Kampf gegen die Großunternehmen leistet dann womöglich der Versicherungsombudsmann. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl...
Im Rahmen zweier Vorabentscheidungsverfahren hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Arbeitnehmer die ihm gemäß dem Unionsrecht zustehenden Urlaubstage schon allein deshalb nicht verliere, weil er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (oder im Bezugszeitraum) keinen Urlaub beantragt hat. Dies beinhaltet auch seinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub. Ausgangspunkt waren zwei deutsche Rechtsverfahren: In einer Konstellation hatte ein Rechtsreferendar eine finanzielle Vergütung für die nicht im Referendariat genommenen Urlaubstage beansprucht. Das andere Verfahren betraf den Fall, dass vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer von seinem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber gebeten wurde, seinen Resturlaub zu nehmen; er wurde aber nicht auf...
Es ist ein Massenphänomen: Rund jeder dritte Beschäftigte in Deutschland verzichtet nach einer DGB-Umfrage regelmäßig auf Urlaubstage. Die Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes, aber auch eine sehr hohe Arbeitsbelastung, sind meist die Ursachen. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 7 Abs. 3 S. 1 BurlG) muss Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, andernfalls verfällt er. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen statthaft. Der Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Diese Verfallgrenze des 31. März gilt seit einem...
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist bereits zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist, hat aber auch ab dem 1.1.2019 noch wichtige Neuerungen, die von den Arbeitgebern umzusetzen sind. Die Beitragsersparnis auf Entgeltumwandlungen (konkret wenn der Arbeitgeber seine Anteile an Sozialversicherungsbeiträgen einspart) müssen nach § 1a Abs. 1a BetrAVG für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 1.1.2019 zugunsten seines Beschäftigten an die betroffene Versorgungseinrichtung weitergegeben werden (Hinweis: bei bestehenden Entgeltumwandlungen vor dem 1.1.2019 gilt eine Frist zum 1.1.2022). Die Zuschusspflicht hat enorme praktische Auswirkungen, da nahezu jeder Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat und somit grundsätzlich auch einen Anspruch auf den neuen Zuschuss hat....
Die DSGVO hat zwar einige Neuerungen und Verschärfungen gebracht, aber vieles galt schon bisher. Nur hat es halt vorher keinen so recht gekümmert. Deshalb ist sie vielen Vermietern und Hausverwaltungen auch immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Sie treibt daher einerseits eigenartige Blüten, wie die jüngste Aufregung um die „Klingel-Schilda-Affäre“ zeigt und es gibt Hausverwaltungen, die gleich mal ihre Homepage komplett abgeschaltet haben. Andererseits gibt es aber auch Vermieter, die meinen, das gehe sie doch alles gar nichts an, weil sie doch „nur“ vermieten. Ein Beitrag von: Johannes Hofele Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein Mitglied...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 28. April 2025
Gemeinnützige Körperschaften: Planungsanpassung bei Rücklagenbildung
-
Dr. Carola Rinker 26. April 2025
Testat verweigert, BaFin ermittelt: aap unter der Lupe
-
Christian Herold 25. April 2025
Umzug zur pandemiebedingten Homeoffice-Nutzung nicht beruflich veranlasst
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 25. April 2025
BAG stärkt Kündigungsschutz von Schwangeren
-
Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler 24. April 2025
Die Steuervorhaben der neuen GroKo
NEUESTE KOMMENTARE
25.04.2025 von Huckenbeck
11.04.2025 von Claus Zinge
27.04.2025 von Michael
Neue Grundsteuer ab Januar 2025: Was Grundstückeigentümer jetzt beachten sollten