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29. April 2020

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund ein umfangreiches staatliches Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, das neben Steuererleichterungen (Steuerstundung, Rückzahlung von Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge, unterjähriger Verlustrücktrag, Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe) vor allem auch Finanzhilfen umfasst. Allein das Bundes-Sofortzuschussprogramm hat ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro und richtet sich an Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler mit bis zu zehn Mitarbeitern. Seit April 2020 gibt es zudem einen KfW-Schnellkredit: Hiernach können mittelständische Unternehmen unter den näheren Voraussetzungen bei ihrer Hausbank Kredite bis zu 800.000 Euro beantragen, für die die KfW das 100 %ige Haftungsrisiko übernimmt....

28. April 2020

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird in der Gastronomie der Umsatzsteuersatz teilweise zeitlich beschränkt gesenkt. Das hat die Regierungskoalition am 22.4.2020 beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Die Corona-Pandemie hat in Deutschland weite Teile der Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Besonders hart betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe, da bundesweit rund 166.000 Unternehmen (2018) mit rund 1,5 Mio. Mitarbeitern (2019) zählt und einen Jahresumsatz in Höhe von rd.  50,7 Mrd. Euro (2019) erwirtschaftet (www.dehoga.de). Dieser volkswirtschaftlich bedeutsame Wirtschaftszweig ist deshalb besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil die Betriebe vom sog. „lock down“ von behördlichen Betriebsschließungsanordnungen als erste betroffen waren...

27. April 2020

Die Regierungskoalition hat sich am 23.4.2020 auf weitere milliardenschwere Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verständigt. Ein Kernpunkt: Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden, um vor allem für Geringverdiener Einkommensverluste auszugleichen und soziale Härten zu verhindern. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Hintergrund: Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) ist ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden. Seit 1.3.2020 gibt es als Folge der Corona-Pandemie ein „erleichtertes Kurzarbeitergeld“ nach dem Gesetz zur Erleichterung der Kurzarbeit (BGBl I 2020, S. 493). Danach ist Kurzarbeitergeld...

24. April 2020

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird – wenn der Anspruch schon vor dem 31.12.2019 bestand – von 12 auf 21 Monate bis längstens 31.12.2020 verlängert. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.4.2020 beschlossen (BGBl 2020 I S. 801). Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur...

24. April 2020

Von den Folgen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen haben nach einer BMF-Mitteilung vom 23.4.2020 bei Verlusten in 2020 ab sofort die Möglichkeit, durch einen pauschalierten Verlustrücktrag eine Erstattung der in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen zu beantragen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen. Hintergrund Ich hatte vor kurzem berichtet: Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder milliardenschwere finanzielle Rettungsschirme in Form von (Sofort-)Krediten, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen auf den Weg gebracht. Ferner wurden umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen, insbesondere Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung...

22. April 2020

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen könnten nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durch das Vorziehen von Steuererstattungen erheblich entlastet werden – durch einen vorgezogenen Verlustrücktrag. Hintergrund Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder neben finanziellen Hilfen in Form von (Sofort-)Krediten von KfW und LfA, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen. Hierzu zählen – wie ich berichtet habe – Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung von Corona-bedingten Ausgaben für gesellschaftliches Engagement auf dem Gemeinnützigkeitssektor. Über diese bisherigen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen...

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