Prüfungsvorbereitung künftig mit Umsatzsteuer?

PrüfungsvorbereitungDer Gesetzgeber will die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen ab 2020 erheblich reformieren. Nach dem aktuellen Entwurf stellt sich die Frage, ob Kurse zur Prüfungsvorbereitung z.B. für Steuerberater oder Bilanzbuchhalter damit künftig erheblich teurer werden.

Anpassung des UStG an Europarecht

Ein wesentliches Problem der Neuregelung ist aus meiner Sicht § 4 Nr. 21 Buchst. a Satz 7 UStG-E. Danach sind Fortbildungsleistungen von gewinnorientierten Anbietern stets steuerpflichtig. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber den Teilnehmern in solchen Kursen den Vorsteuerabzug erhalten möchte. Das wurde in der Vergangenheit bereits etwa bei der Fachanwaltsausbildung relevant. Die zwingende Steuerpflicht besteht nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nur bei Fortbildung, nicht bei Ausbildung. Wie z.B. die Prüfungsvorbereitung für Steuerberater hier einzuordnen ist, erscheint unklar. Das BMF geht in seinem Entwurf davon aus, dass Ausbildung alles sei, was zur Aufnahme eines Berufs befähigt. Demgegenüber seien Leistungen der Fortbildung solche, die Kenntnisse in einem bereits erlernten oder ausgeübten Beruf vertiefen oder der allgemeinen Qualifizierung für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit dienen, wie z. B. IT-Schulungen, Computer-Anwenderkurse, Sprachkurse, Kommunikationsseminare.“ Danach wären die Prüfungsvorbereitung vor dem StB-Examen wohl als Ausbildung einzuordnen.

Prüfungsvorbereitung als Ausbildung oder doch Fortbildung?

Demgegenüber legt der Wortlaut des maßgeblichen Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nahe, dass mit Ausbildung nur der Weg zu einem ersten berufsqualifizieren Abschluss gemeint ist, also insbesondere die klassische Berufsausbildung. Das stützen auch die anderen Sprachfassungen der Richtlinie. Danach wäre die StB-Vorbereitung m.E. als Fortbildung anzusehen und mithin steuerpflichtig. Für die Kursteilnehmer führte das zu einer Verteuerung, da sie vor typischen Berufsprüfungen wie dem Steuerberater- oder Bilanzbuchhalterexamen in der Regel als Angestellte tätig sind. Damit haben sie keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.

Wie genau der Gesetzesentwurf – so er in dieser Form umgesetzt wird – praktische Handhabung findet, lässt sich aktuell kaum prognostizieren. Maßgeblich wird insoweit auch sein, welche Vorgaben in den UStAE übernommen werden.

Von Verbandsseite aus gab es einige Kritik an verschiedenen Regelungen des Gesetzesentwurfs. Gefordert wurden teilweise Änderungen, zumindest aber Übergangsfristen. Jedenfalls sollte der Gesetzgeber dringend nochmal Anpassungen in Betracht ziehen.

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3 Gedanken zu “Prüfungsvorbereitung künftig mit Umsatzsteuer?

  1. Wären dann z.B. auch Umsätze ein Sprachlehrers der Kurse an Betrieben zur Weiterbildung der Mitarbeiter gibt zukünftig umsatzsteuerpflichtig?

  2. So sieht es im Moment aus. Sprachkurse sind explizit als steuerpflichtig benannt worden. Ob die Regelung aber wirklich so kommt, ist völlig offen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag teilte zum Gesetzesentwurf gestern mit: „Erheblichen Beratungsbedarf wird es im Bereich der Umsatzbesteuerung bei der Erwachsenenbildung geben.

  3. Inzwischen gibt es erste Stellungnahmen aus der Fachliteratur. Müller/Schmidt (KMLZ) führen in einem aktuellen UR-Beitrag aus, dass bei der StB-Vorbereitung von Ausbildung (Steuerbefreiung) auszugehen sein, bei Steuerfachwirten von Fortbildung (Steuerpflicht). Das lässt sich gut vertreten und zeigt, dass hier tatsächlich einige Unannehmlichkeiten in der Zukunft drohen.

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