Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – Prüfung durch TÜV-Ingenieure?

Fortsetzung der Diskussion dank einer Leserrückmeldung

Braucht es Fachprüfer für Nachhaltigkeitsberichte? Mit dieser Frage hatte ich mich in einem Beitrag im November bereits beschäftigt. Ein aufmerksamer Leser hat dazu eine interessante Fragestellung aufgeworfen, die ich an dieser Stelle gerne diskutieren möchte.

Ich hatte darauf aufgesetzt, dass Wirtschaftsprüfer sich weiter qualifizieren, um eine besondere Expertise bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zu haben. Die Anregung des Lesers:

„Ich würde aber eher ein Wirtschaftsingenieursstudium erwarten als ein BWA-Studium mit Schwerpunkt Steuern und Rechnungslegung, um die geforderten Angaben nach dem EFRAG-Climate-Prototype zu verstehen und die gemachten Angaben überprüfen zu können. Daher hätte ich diese Prüfung eher beim TÜV oder der DEKRA angesiedelt, aber nicht bei dem Jahresabschlussprüfer.“

Wie die Umsetzung möglich wäre
Ein interessanter Aspekt, über den man nachdenken sollte. Doch was würde dies praktisch bedeuten? Wir hätten wir eine Trennung der Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer und einen Ingenieur, um diesen Berufsstand beispielhaft zu nennen. Wenn die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes beispielsweise beim TÜV oder der DEKRA angesiedelt wäre, sollte dies unabhängig voneinander erfolgen.

Somit müsste es folglich auch zwei Testate geben: Eines vom Wirtschaftsprüfer und eines vom TÜV. Dabei stellt sich die Frage: Können diese beiden Prüfungen vollständig unabhängig voneinander erfolgen? Was passiert, wenn einer der beiden Testate versagt wird? Fragen über Fragen.

Welche Herausforderungen dies mit sich bringt

Wenn die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes beim TÜV angesiedelt werden würde: Der TÜV wird vom Staat beauftragt, ist jedoch ein privater Verein. Diese Konstellation kommt mir irgendwie bekannt vor, denn das hatten wir bei der Bilanzkontrolle bis zum 31.12.2021 auch so – die Bilanzkontrolle wurde teilweise von dem privatwirtschaftlichen Verein der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung durchgeführt. Banken beispielsweise wurden direkt von der Bafin geprüft.

Bei einer solchen Konstellation habe ich doch ein wenig Bauchschmerzen. Denn das Konstrukt der zweistufigen Bilanzkontrolle mit staatlicher Organisation und privatem Verein ist meines Erachtens in diesem Fall gescheitert. Dazu hatte ich mich bereits an mehreren Stellen geäußert, übrigens auch im Frühjahr 2021 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, der mich als Sachverständige dazu befragt hatte.

Vielleicht sollte die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte direkt beim Staat angesiedelt werden? Schließlich sollte man aus Fehlern der Vergangenheit lernen. Doch bei welcher Behörde könnte dies konkret angesiedelt werden? Welche Qualifikationen sollten die Prüfer mitbringen? Einen technischen Hintergrund? In diesem Fall könnten im Rahmen eines Weiterbildungsprogrammes die notwendigen Kenntnisse zum Lesen von Bilanzen den technischen Fachkräften vermittelt werden.

Da Nachhaltigkeit auch für Investoren zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird sich dies auch bei der Prüfung der entsprechenden Berichte ebenfalls zeigen. Somit ist es wichtig, das notwendige Vertrauen für die Prüfung zu erreichen. Welche Auswirkungen dies ansonsten für den Berufstand haben kann, zeigt sich aktuell durch den Causa Wirecard für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.

Fazit:

Es bedarf noch vieler Diskussionen zur Frage, wie die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte umgesetzt werden kann. Dabei sollte nicht nur aus Fehlern der Vergangenheit gelernt werden. Ebenso wichtig ist meines Erachtens der Diskurs zwischen verschiedenen Experten, die unterschiedliche Sichtweisen und Expertisen in die Diskussion einbringen können.

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