Alle Jahre wieder gibt die Finanzverwaltung in NRW die zentralen und dezentralen Prüffelder bekannt. Ziel dieser Bekanntgabe soll eine Arbeitserleichterung auf beiden Seiten sein, damit etwaige zur Bearbeitung der Prüffelder benötigte Belege direkt mit eingereicht werden können.
Wie schon in 2016 ist auch noch in 2017 ein zentrales Prüffeld der Finanzverwaltung der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG. Daneben sollen jedoch auch Sachverhalt rund um den Verlustabzug von Körperschaften nach § 8c KStG kritisch unter die Lupe genommen werden.
Darüber hinaus wurde ebenfalls wie gehabt auch wieder eine fünfeinhalb Seiten lange Liste mit den dezentralen Prüffeldern der einzelnen Finanzämter in 2017 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Finanzverwaltung NRW/Prüffelder (pdf-Format)